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20. Dezember 2014

Hofer begrüßt geplante Verbesserungen bei intelligenten Energiemesssystemen

FPÖ weiterhin für Ausnahme von Kleinanlagen bis zu einem Jahresverbrauch von 6000 kWh

Der durch EU-Vorgaben vorgesehene Tausch der heimischen Stromzähler auf intelligente Energiemesssysteme ("Smart Meter") hat bis 2019 zu erfolgen. "Dass sich hier am Verhandlungswege auf ministerieller Ebene und der Regulierungsbehörde E-Control nun Gott sei Dank Verbesserungen ergeben sollen, ist erfreulich", kommentiert der freiheitliche Umwelt- und Energiesprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer. Dem Vernehmen nach werde auf einen systemischen, nicht gerätespezifischen Einsatz der Smart Meter gesetzt, wobei verschiedene Geräte speziell für den ländlichen oder den urbanen Bereich ausgerichtet seien. Beispielsweise wäre es auch möglich, die "Breaker"-Funktion (Fernsperre) der Smart Meter als "Kann-Bestimmung" zu verankern.

Nun müssten die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend rasch adaptiert werden, um die Ausrollung der Geräte durch die Energieversorger sicherzustellen, fordert Hofer. Sowohl die Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO), wie die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) als auch das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (EIWOG 2010) müssten hiefür aufeinander abgestimmt werden.

Die FPÖ trete jedenfalls weiterhin dafür ein, Stromabnehmer bis zu einem Jahresverbrauch von 6000 kWh von der flächendeckenden Ausstattung mit Smart Metern auszunehmen, so Hofer. Eine derartige Regelung gäbe es bereits in unserem Nachbarland Deutschland. Während die "Opting-Out-Variante" im Gesetz unklar geregelt sei und völlig offen lasse, wer die Wahlfreiheit auf das Anrecht der Nichtinanspruchnahme der "Smart Meter" habe, lasse sich die "Opting-In-Variante" gesetzlich klar definieren, betont Hofer. Die technischen Anforderungen der Strommessgeräte könnten hiebei stark zurückgenommen werden, so dass sie nur mit einer definierten Grundfunktionalität ausgestattet würden. Auf freiwilliger Basis könnte aber die Möglichkeit auf Funktionserweiterung bestehen. Weiters würde bei dieser Minimalvariante die genaue, zeitnahe Übermittlung der Verbrauchserfassung aus Datenschutzgründen nur einmal im Monat erfolgen und nicht in viertelstündlichen Intervallen, erläutert Hofer abschließend.

 


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