Skip to main content
22. Dezember 2014

Hofer zu Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betreffend Energieeffizienz-Monitoringstelle

Energieeffizienzgesetz als mangelhaftes Flickwerk mit hohem Belastungspotential

Österreichs Energieversorger müssen ab Beginn 2015 dafür Sorge tragen, dass ihre Kunden jährlich bis ins Jahr 2020 um 0,6 Prozent weniger Energie verbrauchen. Eine Monitoringstelle soll vorgeben und überwachen, welche Mittel die Anbieter dafür einsetzen dürfen. In einer ersten Entscheidung wurde die Österreichische Energieagentur (AEA) gemeinsam mit dem Umweltbundesamt ausgewählt, diese Aufgabe wahrzunehmen. Laut Medienberichten hat das Bundesverwaltungsgericht nun am Freitag entschieden, dem Antrag eines unterlegenen Bieters stattzugeben und die Vergabe für nichtig zu erklären.

Dazu der freiheitliche Energie- und Umweltsprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer in einer ersten Stellungnahme: "Damit wird das Energieeffizienzgesetz als mangelhaftes Flickwerk mit hohem Belastungspotential mit Jänner 2015 in Kraft treten. Wie es aussieht, wohl mit Notbetrieb." Ohne die Monitoringstelle sei das Energieeffizienzgesetz noch ineffizienter und Hofer bekräftigt weiter: "Damit ist das verspätete Vorzeigeprojekt von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Mitterlehner schon vor dem Inkrafttreten zum Scheitern verurteilt. Die FPÖ hat die richtige Entscheidung getroffen, als sie dieses Gesetz im Nationalrat abgelehnt hat."


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.