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08. November 2019 | FPÖ, Gesundheit

Hurra, wir sind wieder EU-Musterschüler!

So macht sich die Kurz-ÖVP Liebkind bei den Grünen und in Brüssel – und verrät die Wirte.

Hurra, wir sind wieder EU-Musterschüler! - So macht sich die Kurz-ÖVP Liebkind bei den Grünen und in Brüssel – und verrät die Wirte.

Foto: NFZ

Zum 1. November wurde Österreich amerikanisiert: Neben dem „Halloween“-Zirkus trat heuer auch ein ähnlich strenges Rauchverbot in Kraft, wie in den USA. Und ausgerechnet die ehemalige konservative Wirtschaftspartei ÖVP ist am beschleunigten Wirte-Sterben im Dienste einer linken Bevormundungspolitik verantwortlich.

„Die Tradition kann nicht weitergehen. Wenn Hunderte vor der Türe rauchen, ist die Situation für uns nicht mehr handhabbar, die Nachbarn würden zu sehr darunter leiden“, klagte Andreas Mayrhofer, Betreiber der Diskothek „Go In“ im oberösterreichischen Finklham der „Krone“ die Folgen des generellen Rauchverbots. Daher ist am 5. Jänner 2020 – zum 48. Geburtstag des Lokals – Schluss.

Ein EU-Musterschüler-Gesetz

Seit 1. November ist Österreich wieder EU-Musterschüler, zumindest beim Rauchverbot. Denn im Gegensatz zu den anderen EU-Ländern gibt es praktisch keine Schlupflöcher: Auch geschlossene Gesellschaften und Vereinslösungen können das Gesetz nicht aushebeln, wie das selbst im europäischen Pionierland in Sachen Rauchverbot, in Irland, oder auch in Deutschland möglich ist.

„Ein Verein darf nicht dazu führen, dass Nichtraucher-Schutzbestimmungen ausgehebelt werden“, zitiert der „Standard“ Franz Pietsch, Jurist des Gesundheitsministeriums. „Rauchervereine“ sind sittenwidrig und müssen von der Vereinspolizei aufgelöst werden.

Aber der Gesetzgeber – im österreichischen Fall ÖVP, SPÖ und Neos – misst mit zweierlei Maß. Denn Krankenhäusern, Flughäfen, Ämtern, Vereinslokalen und sogar dem Parlament selbst wurde das Privileg zugeschanzt, Raucherbereiche einrichten zu dürfen. „Damit schafft man gesetzlich tolerierte Konkurrenz zu den Gastro-Unternehmern!“, empört sich Matthias Krenn, Obmann der Freiheitlichen Wirtschaft (FW).

Rauchverbot in Gastgärten?

Und er befürchtet für Gastronomie und Raucher Schlimmes: In seiner Begründung zur Ablehnung der Beschwerde der Nachtgastronomie definierte der Verfassungsgerichtshof klar, dass der Gesundheitsschutz höher zu bewerten sei als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben. „Diese Argumentation birgt zusätzlich den Zündstoff des Rauchverbotes in Gastgärten in sich“, fürchtet Krenn beim Start der Gastgartensaison im kommenden Frühjahr eine Anzeigenflut.

Neue Einnahmequelle

Denn die Behörden, vor allem im rot-grünen Wien, sind angewiesen, das Rauchverbot rigoros zu kontrollieren. Denn aus dem Strafkatalog von 800 bis 10.000 Euro winkt den finanzmaroden Gemeinden – wie etwa Wien – eine neue Einnahmequelle. Am Allerheiligentag rückten in der Bundeshauptstadt auch schon die Beamten aus und nahmen 247 Lokale unter die Lupe – und entdeckten einen einzigen Verstoß. An die 5.000 Kontrollen beträgt das Plansoll der Beamten des Marktamtes bis Jahresende.

Die übrigen Bundesländer setzen, so FW-Obmann Krenn, bis Jahresende auf Beratung und die üblichen gewerberechtlichen Überprüfungen zur Einhaltung des Rauchverbotes. Generell werden Kontrollen, Strafen und die damit verbundene Bürokratie den Unternehmern einiges abverlangen, befürchtet Krenn und verweist auf den „Rauchverbot-Beschilderungswahn“ in der Hotellerie: „Angesichts der Strafandrohung mit bis zu 10.000 Euro für zu wenige Verbots-Schilder pro Zimmer sollte man die Hotelzimmer von vornherein mit Raucherwarnungstapeten ausstatten, um auf der sicheren Seite zu sein!“

Wirt haftet bei Lärmbelästigung

Somit bleibt den Rauchern nur der Weg ins Freie und der Gastronomie, wenn sie diese Kundschaft nicht verlieren will, vor den Lokalen Sitzgelegenheiten und Heizstrahler anzubieten. Übertrieben darf dieses Angebot aber auch nicht sein: Die Freifläche darf durch bauliche Maßnahmen, etwa einem Witterungsschutz oder einem Lärmschutz, nicht überwiegend umschlossen sein, warnt der Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer.

Aber das birgt auch eine weitere Gefahr für die Gastronomie: Denn bei Anzeigen der Anrainer wegen Lärmbelästigung werden sie zur Verantwortung gezogen und nicht die Verursacher, also deren Gäste, oder wer auch immer sich in dem „Raucherbereich“ aufhält.


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