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Impfpflichtgesetz ist Pfusch auf ganzer Linie

FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak: "Medizinische Ausnahmeregeln sind ein Hohn – Befreiungen kaum zu bekommen."

FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak: "Impfpflichtgesetz ist Pfusch auf ganzer Linie!"

Foto: FPÖ

Kein gutes Haar an der aktuellen ersten Verordnung zum Impfpflichtgesetz ließ heute, Donnerstag, Gerhard Kaniak, freiheitlicher Gesundheitssprecher und Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses. Die medizinischen Ausnahmeregelungen seien teilweise ein Hohn. Zudem sei es den Menschen kaum möglich, eine Impfbefreiung zu bekommen, weil es in Österreich zu wenige Amts- und Pandemieärzte gebe, kritisierte Kaniak. Auch sei das Gesetz keine längerfristige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung, geschweige denn könne es das Land auf eine weitere Infektionswelle im Herbst vorbereiten. Kaniak: „Der Schutz der vorhandenen Impfstoffe gegen Omikron ist kaum noch vorhanden, und noch weiß niemand, welche Virusmutation im Herbst kommen wird. Der milde Verlauf von Omikron bietet uns die Chance, wieder zur Normalität zurückzukehren. Corona muss mit Maßnahmen im Gesundheitsbereich behandelt werden und nicht als Staatskrise.“

Wer sitzt in Evaluierungs-Kommission?

Der freiheitliche Gesundheitssprecher verwies auf die vielen kritischen Stellungnahmen der jüngsten Vergangenheit – allen voran die Äußerungen der Landeshauptleute Peter Kaiser und Wilfried Haslauer, die sich gegen das Gesetz gestellt hätten. Kaniak vermisst bis heute auch Information über die gesetzlich festgeschriebene Kommission, die für die laufende Evaluierung des Gesetzes sorgen soll: „Wer wird diesem Gremium angehören? Wann tritt sie zusammen? Aus meiner Sicht muss das noch vor dem 15. März der Fall sein.“ Nicht nachvollziehbar sei auch der Umstand, dass der Impfstoff „Sputnik V“ nicht anerkannt werde. Das betreffe zehntausende osteuropäische Arbeitnehmer und werde im Bereich der Pflege oder der Landwirtschaft zu großen Problemen führen.

Inhaltsstoffe der Impfungen kaum bekannt

Seit dem Wochenende bekannt sind die medizinischen Ausnahmen von der Impfpflicht. Zu hinterfragen sei die generelle Anweisung, dass die Ausnahmegründe sehr eng ausgelegt werden sollen. „Betrachtet man die einzelnen Gründe, die jemanden von der Impfung befreien, so gibt es hier teilweise haarsträubende Fehler, die vom Gesundheitsminister gemacht wurden“, so Kaniak. Einer der Ausnahmegründe sei eine Überempfindlichkeit gegen Inhaltsstoffe. Laut Verordnung müsse diese Überempfindlichkeit aber gegen einen Wirkstoff vorliegen, der in allen in Österreich zugelassenen Stoffen vorhanden sei. Kaniak: „Diese Substanz zu finden, ist eigentlich unmöglich. Bei den meisten Impfstoffen gibt es gar keine exakte Auflistung der Inhaltstoffe. Es ist daher auch nicht möglich, vorab zu testen, ob jemand darauf allergisch reagiert. Das ist also weder logisch, noch durchführbar.“

In Infektionen darf nicht hineingeimpft werden

Wer unter chronisch entzündlichen Erkrankungen wie Urtikaria leide, sei nur während eines akuten Schubs vor der Impfung geschützt. Unmittelbar danach gelte die Impfpflicht. Dabei stehe die Corona-Impfung im Verdacht, ebensolche Schübe auszulösen. Auch sehe die Verordnung vor, dass in bestehende Covid-Infektionen hineingeimpft werden soll – medizinisch eine vollkommen unhaltbare Vorgangsweise, befand Kaniak.

Nebenwirkungen kein Grund zu Verweigerung des dritten Stichs

Ebenfalls indiskutabel sei der Passus, wonach auch Menschen, die nach den ersten beiden Corona-Impfungen schwere Nebenwirkungen hatten, den dritten Stich machen müssen. „Wer diese gesundheitlichen Probleme überstanden und sich erholt hat, der wird auch zur 'Booster'-Impfung gezwungen. Nur ein dauerhafter Schaden stellt laut Gesetz eine schwerwiegende Nebenwirkung dar. Das sollte man noch einmal überdenken“, forderte der freiheitliche Gesundheitssprecher.

Antikörper-Status Genesener wird nicht berücksichtigt

Ein weiterer Kritikpunkt: Genesene sind nur für 180 Tage nach einer überstandenen Infektion von der Impfpflicht ausgenommen. Selbst der Nachweis von neutralisierenden Antikörpern zähle nichts. Kaniak: „Wer Antikörper hat, dessen Immunsystem ist mit Sicherheit rudimentär auf eine neuerliche Infektion vorbereitet. Daher sollte es auch hier zu einem Umdenken kommen.“

Amtsärztliche Befreiungen kaum zu bekommen

Wer glaubt, eine Befreiung von der Impfung bekommen zu können, der stehe vor einem weiteren Problem. Laut Impfpflichtgesetz sind nur Amts- und Epidemieärzte berechtigt, Befreiungen auszustellen: „Eigentlich sollte jeder Bezirk einen Amtsarzt haben. Das ist aber leider nur die graue Theorie. Es gibt keine öffentlich einsehbaren Verzeichnisse, keine Kontaktdaten. Ungeimpften ist es zudem kaum möglich, eine Bezirkshauptmannschaft zu betreten. Es bleibt vielen wohl nur die Möglichkeit, ihre Unterlagen an die Behörde zu schicken. Anspruch auf eine persönliche Vorsprache gibt es nicht. Der Amtsarzt entscheidet auf Basis der Unterlagen. Das ist eine Farce! Ich kann daher nur jedem raten, entsprechende Befunde immer mitzuführen und bei einer Kontrolle anzugeben, dass man keine Befreiung erhalten konnte, weil es einfach keinen Ansprechpartner gibt.“

Mückstein-Studio absolut wertlos

Abschließend ging Kaniak noch mit der von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein präsentierten Antikörper-Studie hart ins Gericht: „Bei der Erhebung wurden nur ungeimpfte gesunde Menschen berücksichtigt – darunter mehr als die Hälfte unter 18 Jahren, die von der Impfpflicht ohnehin nicht umfasst sind. Aus den geplanten 3.000 Probanden wurden nur rund die Hälfte. Das Ergebnis wurde offiziell als Schätzung präsentiert. Diese Studie ist absolut wertlos und ohne jede Aussagekraft. Schade um das Geld.“ Kaniak fordert daher die Durchführung einer großen Immunitätsstudie mit guter Aussagekraft. Jeder Österreicher sollte die Möglichkeit bekommen, seinen Immunstatus bestimmen können.

Impfpflichtgesetz muss aufgehoben werden

Für den nächsten parlamentarischen Gesundheitsausschuss wünschte sich der FPÖ-Gesundheitssprecher, dass sich die Abgeordneten der Regierungsparteien einen Ruck geben und den Antrag auf Aufhebung des Impfpflichtgesetzes unterstützen. Bis dahin empfahl Kaniak den Österreichern einen Blick auf die Homepage www.impfzwang.at zu werfen, wo alles Wissenswerte rund um dieses Thema aufbereitet wurde.


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