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03. November 2021 | Bundesrat, Inneres

Innenminister Nehammer muss vom Bundespräsidenten entlassen werden

Freiheitliche Bundesräte stellen in der heutigen Sitzung entsprechenden Antrag - er kann nicht gegen Parteifreunde wie Blümel oder Kurz ermitteln.

Die FPÖ-Bundesratsfraktion stellt in der heute, Mittwoch, abgehaltenen Sitzung einen Entschließungsantrag für die Entlassung des amtierenden ÖVP-Innenministers Karl Nehammer durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. „Die Lage ist klar. Gegen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel und Ex-Kanzler Sebastian Kurz wird ermittelt – und der aktuelle Innenminister bekleidete in den letzten Jahren wichtige Funktionen innerhalb der ÖVP, gehört zum innersten Führungskreis der ‚türkisen Familie‘ – und das seit Jahren. Legt man nun denselben Maßstab an wie einst nach dem Auftauchen des 'Ibiza-Videos' bei Herbert Kickl, kann die Conclusio nur lauten, dass Nehammer in der Funktion des Innenministers nicht mehr tragbar ist, zumal er als zweifelsohne eine Schlüsselrolle für die Aufklärung der Vorwürfe gegen den Finanzminister und den Ex-Kanzler einnimmt“, begründete Christoph Steiner, FPÖ-Fraktionsvorsitzender im Bundesrat, den Antrag.

Nehammer hatte wichtige ÖVP-Ämter inne

Rückblick: Nach dem kriminell hergestellten "Ibiza-Video" hat der damalige Kanzler Kurz den freiheitlichen Innenminister Kickl zur Entlassung vorgeschlagen, weil mit diesem eine lückenlose Aufklärung der im Video wiedergegebenen Aussagen angeblich nicht möglich gewesen wäre, zumal Kickl im Sommer 2017 – dem Zeitraum der Aufnahme des Videos – das Amt des Generalsekretärs der FPÖ innehatte. Auch Nehammer könne auf eine steile Karriere – gespickt mit gewichtigen Ämtern – innerhalb der ÖVP zurückblicken: ÖAAB-Generalsekretär von 2016 bis Jänner 2018, anschließend ÖVP-Generalsekretär und seit 7. Jänner 2020 Innenminister. Steiner: „Wenn damals Kickl als Innenminister aufgrund der anstehenden Ermittlungen im Nachlauf des Ibiza-Videos nicht tragbar war, dann ist Nehammer aufgrund der Fülle an Ermittlungen gegen verschiedenste prominente Vertreter der ‚türkisen Familie‘ als Innenminister erst recht nicht tragbar.“

Fünf weitere gute Gründe für Entlassung

Neben dieser lupenreinen Unvereinbarkeit führte Steiner aber noch fünf weitere Gründe abseits der Ermittlungen gegen die ÖVP-Clique an, von denen jeder für sich bereits den Rücktritt eines Innenministers bedeuten müsse:

1. Das Versagen im Vorfeld des Terroranschlages vom 2. November 2020 sowie sein Verhalten danach, die Schuld in Richtung eigener Beamter, politischer Mitbewerber, Justizministerium und anderer Behörden und Institutionen zu schieben,

2. Unverhältnismäßiges Vorgehen gegen Bürger bei der Durchsetzung der teilweise verfassungs- und gesetzeswidrigen Corona-Maßnahmen (z. B. Durchsuchung einer Handtasche einer Mutter, die für ihr Kind in einem Supermarkt Schulhefte kaufte),

3. Befehl an die Polizei, massiv mit Einkesselung sowie mit willkürlichen Strafanzeigen gegen die eigenen Bürger vorzugehen, die gegen die Grund- und Freiheitsrechte einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung demonstrierten,

 

4. Kaum bis keine Abschiebung von illegalen Migranten und Migranten mit negativem Asylbescheid, darunter viele mit Vorstrafen, die während ihres weiteren Aufenthalts teilweise schwerste Gewalttaten bis hin zum Mord verüben (z.B. Fall Leonie),

5. Versagen beim Grenzschutz gegen illegale Migration (2018: 13.746 Asylanträge, 2019: 12.886 Asylanträge, 2020: 14.775 Asylanträge, Jänner bis Oktober 2021: 31.100 Asylanträge).

Schallenberg und Van der Bellen müssen handeln

Die einzig logische Konsequenz ist für den FPÖ-Fraktionsvorsitzenden daher: „Der Bundeskanzler muss dem Bundespräsidenten im Interesse Österreichs und seiner Bürger vorschlagen, den Bundesminister für Inneres, Karl Nehammer, zu entlassen und durch eine geeignete Persönlichkeit zu ersetzen.“


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