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03. Oktober 2018 | Wirtschaft, Europäische Union

Kappel: „Mehrwertsteuerreform wird Betrugsmöglichkeiten deutlich reduzieren“

„Mehrwertsteuerlücke beträgt allein in Österreich 3,2 Mrd. Euro pro Jahr.“

„Die Einigung der EU-Finanzminister auf eine von der Kommission vorgeschlagene Mehrwertsteuerreform, die unter anderem die Möglichkeit niedrigerer Steuersätze für Online-Publikationen und E-Bücher, die verstärkte Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und eine engere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden vorsieht, entspricht auch unseren Vorschlägen zu den entsprechenden Berichten im Finanzausschuss und wird die Betrugsmöglichkeiten deutlich reduzieren“, sagte die freiheitliche Europaabgeordnete Barbara Kappel, die Schattenberichterstatterin für die Mehrwertsteuer-Dossiers ist. „Wie wichtig die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug ist, zeigt allein die Mehrwertsteuerlücke in Österreich, die 2015 zwölf Prozent des Steueraufkommens oder 3,2 Milliarden Euro betrug.“

Ermäßigter Steuersatz für E-Bücher

„Den Mitgliedstaaten wird es künftig freigestellt, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Publikationen wie etwa E-Bücher anzuwenden. Der bisherige Mindestsatz von 15 Prozent  kann nun auch niedriger angesetzt werden, was beispielsweise  für die Buchbranche eine enorme bürokratische Entlastung und Vereinfachung darstellt. Die Diskriminierung digitaler Inhalte durch das Splitting der Umsatzsteuer fällt somit weg. Zudem wird durch flexible Steuersätze auch mit dem technologischen Fortschritt in diesem Bereich Schritt gehalten“, erklärte Kappel.

Mehrwertsteuerbetrug vor allem in Osteuropa eindämmen

„Zudem stellt das sogenannte Reverse-Charge-System ein effektives Mittel gegen Mehrwertsteuerbetrug dar. Der Mechanismus wird künftig in Kraft treten, wenn ein Mitgliedsland mindestens 25 Prozent der Mehrwertsteuerlücke auf Karussellbetrug zurückführen kann. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur Waren und Dienstleistungen über einem Schwellenwert von 17.500 Euro pro Transaktion, was den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Betriebe reduziert. Neben einem Ausbau und einer Erhöhung der Qualität des Informationsaustausches zwischen nationalen Steuerbehörden wird diese Ausnahme von den Mehrwertsteuervorschriften den Mehrwertsteuerbetrug besonders in Osteuropa eindämmen“, so Kappel.


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