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26. April 2017 | Bildung

Karlsböck für Beibehaltung des freien Hochschulzugangs

Faire Studienplätze sind auch ohne Zugangshürden zu erreichen.

Foto: pixabay.com

Im Zuge der heutigen Aktuellen Stunde im Parlament zum Thema „Eliteunis für alle durch faire Studienplatzfinanzierung“ betonte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Nationalrat und freiheitliche Wissenschaftssprecher, Andreas F. Karlsböck, erneut die Wichtigkeit des freien Hochschulzugangs, der sich seit mehr als 40 Jahren bestens bewährt habe. „Der freie Hochschulzugang ermöglicht nicht zuletzt vielen sozial schwächeren Studierenden eine hochqualifizierte universitäre Ausbildung, erfüllt damit eine wichtige soziale Funktion und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, betonte Karlsböck.

Zusätzliche Eingangsprüfungen müssen „ultima ratio“ bleiben

Nicht umsonst sei es so lange breiter politischer Konsens gewesen, dass der Staat gleichsam die Studiengebühren übernehme. Statt der von den Neos favorisierten Zugangshürden plädierte der FPÖ-Wissenschaftssprecher für die Beibehaltung der Matura bzw. einer ihr gleichwertigen Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung als alleiniger Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulstudium. Zusätzliche Eingangsprüfungen müssten „ultima ratio“ bleiben.

FPÖ fordert kostendeckende Ausgleichszahlungen für Österreich mit der EU

Karlsböck erneuerte auch die freiheitliche Forderung nach einem finanziellen Ausgleich für jene Studierenden aus dem EU-Raum, die in Österreich Studienplätze in Anspruch nehmen und forderte Wissenschaftsminister Mitterlehner daher auf, endlich kostendeckende Ausgleichszahlungen für Österreich mit der EU zu verhandeln, die er mit 600 Millionen Euro bezifferte.  Darüber hinaus habe ein faires Studienplatzfinanzierungssystem ein Pauschalbudget für die Forschung zu enthalten, das zu etwa 50 Prozent aus staatlichen „Drittmitteln“, sprich: Forschungsförderungsgeldern bestehe, ebenso wie ein Anreizsystem für die Einwerbung „echter“ Drittmitteln und die Möglichkeit für tertiäre Bildungseinrichtungen, von so genannten „Bummelstudenten“ und Drittstaatsangehörigen autonom Beiträge einzuheben, so Karlsböck.


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