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19. Jänner 2022 | Europäische Union

Keine Zensur durch die Hintertür des „Digital Service Act“!

FPÖ-EU-Mandatar Haider: "Nur Strafrecht darf Grenze für Meinungsäußerungen im Internet sein."

FPÖ-EU-Mandatar Haider warnt vor Zensur durch die Hintertür des „Digital Service Act“.

Foto: EU

„Der ‚Digital Service Act‘ darf nicht zu einer Hintertüre für Zensur und Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet werden“, forderte der freiheitliche Europaparlamentarier Roman Haider anlässlich der dieswöchigen Debatte zu diesem Thema im Europaparlament. Es sei durchaus richtig, den neuen Entwicklungen im digitalen Bereich einen entsprechenden Rechtsrahmen zu geben. Gerade die Corona-Krise hätte die enorme Bedeutung digitaler Plattformen vor Augen geführt. „Auch im Internet muss für Unternehmer und Verbraucher Rechtssicherheit herrschen“, stellte Haider klar. In einigen Bereichen wie beispielsweise der illegalen Kurzzeitvermietung bestehe durchaus noch Nachbesserungsbedarf.

"Hassrede" oder "Desinformation" keine rechtlichen Kategorien

Eine Regulierung von digitalen Plattformen dürfe jedoch unter keinen Umständen zu einer Zensur durch die Hintertüre missbraucht werden, wie dies beim „Digital Service Act“ der Fall sei. „Mit gutem Grund sind weder Hassrede, noch Desinformation rechtliche Kategorien. Mit derartig schwammigen und weitgefassten Formulierungen wird einer Zensur im Internet Tür und Tor geöffnet“, kritisierte Haider. De facto dienten derartige Einschränkungen zu allermeist der Unterdrückung und Diskreditierung unliebsamer Meinungen und Informationen. Allein das Strafrecht dürfe die Grenze für Meinungsäußerungen im Internet sein.

Rechtsprechung an Großkonzerne ausgelagert

Besonders perfide sei die Auslagerung dieser Zensurmaßnahmen an die Plattformbetreiber. „Damit wird eine privatisierte Rechtsprechung durch digitale Großkonzerne im Rahmen der Selbstregulierung forciert“, stellte Haider fest. Gerade angesichts der monopolartigen Stellung mancher Plattformen sei dies ein massiver Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger. Wegen der angedrohten Bußgelder seien weitgehende Löschungen, sogenanntes 'Overblocking' durch die Plattformbetreiber geradezu vorprogrammiert. Die Möglichkeit des Beschwerde-Weges sei angesichts der Schnelllebigkeit des Internet nicht mehr als ein Feigenblatt der angestrebten Zensur.

Grundwerte demokratischer Gesellschaft achten

„Um es auf den Punkt zu bringen: Was offline legal ist, muss auch online legal sein. Allein das Strafrecht darf hier die Grenze sein. Diese neuen Zensur-Regelungen sind mit den Grundwerten einer freien demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar“, betonte Haider.


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