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23. April 2021

Koalitionsparteien liefern Herbert Kickl willkürlicher Verfolgung durch Regierung aus

FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Auslieferung unseres Klubobmannes an Strafbehörden ist gefährliches Präjudiz für die Zukunft."

KO Kickl bei einer Rede im Parlament

Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde heute, Donnerstag, im Parlament die Immunität von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl aufgehoben. Hintergrund dafür ist Kickls Teilnahme an einer vom FPÖ-Parlamentsklub Anfang März angemeldeten Kundgebung in Wien. Nach Meinung des Magistrats hat er dabei Verstöße begangen, etwa nicht durchgehend den vorgeschriebenen Abstand oder die Maskenpflicht eingehalten. Im Raum steht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Für FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer ist diese Aufhebung der Immunität unverständlich: „Die Kundgebung stand unbestritten im Zusammenhang mit der politischen Arbeit. Die bisherige Usance, dass in so einem Fall die Immunität nicht aufgehoben wird, ist heute durch diesen Akt der politischen Willkür gebrochen worden. Das ist ein gefährliches Präjudiz für die Zukunft.“

Aktion klar im Rahmen politischer Arbeit

Man könne für oder gegen Demonstrationen sein, man könne für oder gegen die Maßnahmen der Regierung sein – aber es müsse im politischen Diskurs möglich sein, dies im Rahmen der politischen Arbeit aufzuzeigen und dabei auch auf den so wichtigen Schutz vor einer Strafverfolgung vertrauen zu können, gibt Hofer zu bedenken. Auch er selbst war vor wenigen Monaten Thema im Immunitätsausschusses. Im Rahmen einer politischen Kundgebung hatte der FPÖ-Obmann über das Coronavirus und die von islamistischen Attentätern ausgehenden Gefahr gesprochen. Es folgte eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung. Der Antrag auf Auslieferung Hofers wurde damals abgelehnt – eben mit dem Verweis auf die politische Arbeit. „Heute hatten wir de facto dieselben Voraussetzungen, allerdings haben die Regierungsparteien im Fall des FPÖ-Klubobmannes willkürlich anders entschieden“, so Hofer.

"Parteipolitisches Auftragswerk" der Regierungsparteien

Als "parteipolitisches Auftragswerk" bezeichnete der FPÖ-Abgeordnete Philipp Schrangl, Vertreter seiner Fraktion im Immunitätsausschuss, den von ÖVP und Grünen durchgeboxten Beschluss. „Einen politischen Zusammenhang zu bestreiten und damit die behördliche Verfolgung Kickls möglich zu machen, verstößt klar gegen das Immunitätsrecht. Herbert Kickl hat bei einer Veranstaltung des Freiheitlichen Parlamentsklubs gegen genau diese Corona-Maßnahmen protestiert, deren Überschreitung ihm jetzt zur Last gelegt wird. Klarer kann ein politischer Zusammenhang nicht sein“, so Schrangl.

Parlamentarische Immunität hat einen Zweck

Der FPÖ-Mandatar erinnerte an den Zweck der parlamentarischen Immunität, der darin bestehe, den Nationalrat als Ganzes und nicht etwa den einzelnen Abgeordneten vor der Willkür der Regierung zu schützen. „Deshalb ist ein Eintreten für die Immunität immer auch ein Eintreten für die Demokratie und die Meinungsfreiheit“, sagte Schrangl.

Verfassungswidrigkeit schwarz-grüner Maßnahmen

„Sie stellen heute die Prinzipien der parlamentarischen Immunität auf den Kopf“, richtete Schrangl den Regierungsfraktionen aus, betonte aber zugleich, dass Herbert Kickl diese Fehlentscheidung nutzen werde, um den zu erwartenden Strafbescheid bis zum Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen und damit einmal mehr die Verfassungswidrigkeit der schwarz-grünen Maßnahmen nachzuweisen.


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