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16. Mai 2019 | Parlament, Islam

Kopftuchverbot für Volksschülerinnen im Nationalrat beschlossen

Opposition verweigerte Zustimmung zum Gesetz ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe - Peter Pilz und Kollegin unterstützten Regierung.

Bei der Nationalratssitzung am gestrigen Mittwoch wurde das bereits im Vorfeld heftig diskutierte Kopftuchverbot für Volksschulkinder beschlossen – allerdings nicht als Verfassungsgesetz, sondern (fast) nur mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. Dass nicht alle Mitglieder der Oppositionsparteien blinde Fundamentalopposition betreiben, zeigte sich daran, dass Peter Pilz von der Liste Jetzt und seine Parteikollegin Daniela Holzinger-Vogtenhuber, früher bei der SPÖ, ebenfalls für das Gesetz stimmten. Obwohl im Plenum keine nachvollziehbaren Argumente gegen das Kopftuchverbot vorgebracht werden konnten, steht eine Klage beim Verfassungsgerichtshof im Raum.

"SPÖ-Kniefall vor dem politischen Islam"

„Was die SPÖ bei der Abstimmung zum Kopftuchverbot vorgeführt hat, ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten. Mit ihrer Ablehnung des Gesetzes hat die SPÖ einen Kniefall vor dem politischen Islam gemacht und die Frauenrechte mit Füßen getreten“, erklärte heute die freiheitliche Frauensprecherin Carmen Schimanek.

Wichtige Maßnahme zum Schutz der Kinder

„Ich habe mit verschiedenen Experten zum Thema Integration, aber auch mit Betroffenen gesprochen, die mir bestätigt haben, dass das Verbot des Kopftuches an Volksschulen eine richtige und wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Kinder ist. Dass sich die SPÖ nun mit fadenscheinigen Argumenten dagegen ausspricht, ist äußerst bedenklich“, so Schimanek.

Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

„Das Kopftuch für Kinder bedeutet eindeutig eine Frühsexualisierung, die an unseren Schulen nichts verloren hat und der wir mit diesem Gesetz entschlossen entgegentreten. Die Schule ist verpflichtet, allen Schülerinnen und Schülern ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, in dem niemand aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird. Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen“, betonte Schimanek.

Juden und Sikhs nicht betroffen

Das Verbot gilt übrigens nicht für die kleine jüdische Kippa (die ohnehin nur Buben tragen) oder die Patka der Sikhs. Das neue Regelung bezieht sich ausdrücklich auf Kleidungsstücke, die das „gesamte Haupthaar oder große Teile dessen“ verhüllen.


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