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18. April 2018 | Asyl

Kriminellen Asylwerbern droht die Abschiebung

Einreiseverbot für Ausländer ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Im aktuellen Ministerrat wurden auf Initiative von Innenminister Herbert Kickl strengere Regeln im Bereich des Fremdenrechts beschlossen. Kriminelle Asylwerber haben zukünftig nichts mehr zu lachen. Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen nach der Strafhaft umgehend in Schubhaft kommen. Anders gesagt: Ausländische Straftäter werden abgeschoben. Auch ausländische jugendliche Straftäter sollen zukünftig abgeschoben werden. Das unbefristete Einreiseverbot für straffällige Drittstaatsangehörige (Ausländer, die keine EU-Bürger sind) soll bereits ab einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren anstatt bisher fünf gelten. Rechtskräftig verurteilte ausländische Straftäter sollen künftig auch dann abgeschoben werden können, wenn sie von Kindheit an im Land sind.

Verkürzung der Beschwerdefrist

Geplant ist außerdem die Verkürzung der Beschwerdefrist von vier auf zwei Wochen, wenn es zu einer beschleunigten Aberkennung des Asylstatus gekommen ist. Dies ist etwa bei Straffälligen der Fall. Auch bei Dublin-Fällen und bei Zurückweisungen an einen sicheren Staat (z.B. EWR und Schweiz, Serbien usw.) wird die Beschwerdefrist von vier auf zwei Wochen verkürzt.


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