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31. März 2017 | Gesundheit

Mölzer/Hauser: Bildungsministerium muss Ersthelfer-Auffrischungskurse festschreiben

Forderung nach verpflichtenden Ersthelfer-Auffrischungskursen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal zur optimalen Handlungsweise in Notsituationen.

Foto: pixabay.com

„Die regelmäßige Auffrischung von Erste-Hilfe-Maßnahmen für Lehrpersonen muss per Gesetz festgeschrieben werden“, sagte heute der freiheitliche Bildungssprecher Wendelin Mölzer in Hinblick darauf, dass gemäß dem Grundsatzerlass „Erste Hilfe in österreichischen Schulen“ lediglich eine Empfehlung für regelmäßige Auffrischungskurse für alle im Dienst stehenden Lehrer und das Verwaltungspersonal beschrieben ist. Mölzer verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass unter anderem die Arbeitsstättenverordnung als auch die Bauarbeiterschutzverordnung konkreter geregelt sind, was ihn und den freiheitlichen Abgeordneten Gerald Hauser dazu veranlasste, einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen, der die Bundesregierung dazu auffordert, die entsprechenden Maßnahmen zur verpflichtenden Auffrischung von Ersthelferkursen zu setzen.

Verpflichtung zu regelmäßiger Wissensauffrischung 

„Zwar ist die Bereitschaft seitens der Lehrpersonen, freiwillige Auffrischungskurse zu absolvieren begrüßenswert, dennoch besteht hier Handlungsbedarf seitens des Bildungsministeriums, um durch die Verpflichtung zu regelmäßiger Wissensauffrischung Notsituationen bestmöglich lösen zu können“, untermauerte Hauser die Vorgehensweise. Weiters wies Mölzer darauf hin, „mit dem Antrag vor allem die richtige Handlungsweise in Bezug auf Schüler mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen im Auge zu haben, die durch die regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Wissens vom Lehrpersonal in Notfällen bestmöglich betreut werden könnten.“


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