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10. Dezember 2020 | Inneres

Nach heftiger Oppositionskritik rudert Schwarz-Grün bei weitreichenden Befugnissen für die Polizei teilweise zurück!

Die Unverletzbarkeit des Privatraumes bleibt vorerst unberührt. Aber wie lange noch?

Nachdem die gesamte Opposition heftig protestierte, änderte Schwarz-Grün den Abänderungsantrag ein weiteres Mal ab. Übrig bleibe nun, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig sei. Der private Wohnbereich soll nun explizit ausgenommen werden. „Die schwarz-grüne Maske ist dennoch gefallen, da hilft auch zurückrudern nichts. Ich bin überzeugt davon, dass man uns diesen politischen Tabubruch unterjubeln wollte und man jetzt Angstschweiß bekommen hat. Die Alternative wäre nämlich, dass man die Konsequenzen der eigenen Anträge nicht richtig deuten kann. Beides wäre kein gutes Zeugnis für diese beiden Parteien und reiht sich nahtlos in das Corona-Chaos der Bundesregierung ein“, so der stellvertretende FPÖ-Klubobmann und Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

Der Freiheitliche gab jedoch zu bedenken, dass der Abänderungsantrag weiterhin gravierende Befugnisse für die Polizei beinhalte. „Selbst wenn jetzt der private Raum herausgenommen wurde, ist das Ansinnen, in Betriebstätten, Verkehrsmittel und sonstige Gebäude und Ortschaften polizeilich einzugreifen, höchst bedenklich. Insbesondere weil hier keine Befristung für die Corona-Krise vorgesehen ist. Mit einer unfassbaren Salamitaktik höhlt Schwarz-Grün schrittweise Grund- und Freiheitsrechte aus, wie es eigentlich nur totalitäre Systeme machen würden. Ich fordere die Regierungsparteien daher dringend dazu auf, diesen Antrag morgen nicht einzubringen und ihn vorher in Begutachtung zu schicken,“ so Amesbauer.


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