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25. April 2019 | Arbeit und Soziales

Nationalrat beschließt neues Sozialhilfegesetz

"Sozialhilfe Neu" ab 1. Juni in Kraft: Mehr soziale Gerechtigkeit für Österreicher in Not, weniger Geld für Großfamilien und Integrationsverweigerer.

Im Nationalrat wurde heute, Donnerstag, das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen, das ab 1. Juni in Kraft tritt und mehr soziale Gerechtigkeit für Österreicher bringen soll.

Andreas Ruttinger

Hitzige Debatten prägten die Behandlung der „Mindestsicherung Neu“ (= Sozialhilfe) im Nationalrat am heutigen Donnerstag. Unter teils abenteuerlicher Argumentation versuchten Abgeordnete der Opposition, das zu beschließende neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz schlechtzureden. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner etwa prophezeit den Weg ins soziale Elend für 70.000 Kinder, die künftig von 1,50 Euro pro Tag leben müssten. Die SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek wiederum sieht die große Frauenarmut heraufdämmern, ihr Kollege Mario Lindner gar einen Verstoß gegen das europäische Recht.

Einheitliche Regelung statt Fleckerlteppich

Tatsächlich wird durch das neue Gesetz – ähnlich wie bei den Sozialversicherungen - ein bundeseinheitlicher Rahmen im bisherigen Länder-Leistungs-Fleckerlteppich geschaffen, der den Ländern dennoch einen gewissen Spielraum bei der Durchführung lässt. Das Rahmengesetz sieht grundsätzlich eine Maximalsumme in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vor, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, derzeit 1.239,66 Euro. 300 Euro können davon jedoch abgezogen werden und zwar dann, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen. Den Ländern wird ein Wohnzuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.

Mehr Leistungen für Alleinerzieher und Behinderte

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein reagierte höchstpersönlich auf die Unterstellungen der Opposition. Die Regierung bekenne sich zum Sozialstaat, der dort Hilfe leiste, wo diese nötig sei. Die neue Regelung bringe mehr Fairness, mehr Chancen und Gerechtigkeit. Besonders gelte dies für Alleinerziehende und Behinderte, denen nun definitiv mehr Geld bleibe. Demnach erhalten Alleinerzieher Zuschläge von 106,25 Euro bei einem, 185,95 Euro bei zwei und 239,10 Euro bei drei Kindern.

Für Behinderte wurde ein Bonus von 159,39 Euro monatlich festgelegt. Zudem wurde das Schonvermögen deutlich auf 5.200 Euro angehoben, ein Zugriff auf Wohnungseigentum kann frühestens nach drei Jahren statt, wie bisher, sechs Monaten erfolgen (die Durchschnitts-Verweildauer in der Mindestsicherung beträgt derzeit neun Monate). Heizkostenzuschüsse oder Spenden werden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Einen "Hartz IV-Vergleich" der Opposition wies die Ministerin denn auch vehement zurück.

Einwanderung in Sozialstaat stoppen

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ging auf den wichtigen Aspekt der Einwanderung in den Sozialstaat ein, „dem hier endlich ein Riegel vorgeschoben wird“. Die Reform der Sozialhilfe sei eine direkte Reaktion auf den steigenden Anteil der Asylberechtigten unter den Mindestsicherungsbeziehern, der zugunsten in Not geratener Österreicher eingedämmt werden müsse. Daran werde sich auch das rote Wien, dessen Sozialstadtrat Peter Hacker bereits eine verfassungswidrige Durchführungs-Verweigerung angedroht hatte, halten müssen. In Zukunft würden sich auch Personen in Not, die sich mühsam ein Haus oder eine Wohnung erarbeitet und erspart haben, trauen, Mindestsicherung zu beantragen. "Die 'Sozialhilfe Neu' ist für Menschen in Notlagen und kein Erwerbsersatz", betonte Belakowitsch.

Mehrheitlich Ausländer unter Mindestsicherungs-Beziehern

Der Tiroler FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm berichtete aus seiner Heimat, wo „bereits Menschen aus 100 Nationen Mindestsicherung beziehen“, der Ausländeranteil unter den Beziehern betrage entsprechend bereits 63 Prozent. Ähnliches referierte der Abgeordnete Hannes Amesbauer aus der Steiermark. Auch hier betrage der Ausländeranteil unter den Mindestsicherungsbeziehern bereits 62 Prozent, „ab dem ersten Tag des positiven Asylbescheides bekommen diese Leute 885 Euro pro Monat, völlig ohne Gegenleistung“. Das neue Gesetz sei daher „ein guter Tag für Österreicher in Not, aber ein schlechter Tag für Sozialtouristen aus aller Welt, die es sich hier in der sozialen Hängematte bequem machen wollen.“

Wöginger lehrt Opposition das Rechnen

ÖVP-Klubchef und Sozialsprecher August Wöginger gab sich entrüstet ob der Phantasien der Opposition. Die neue Regelung sei „ein weiterer Meilenstein der Regierung und der Sozialpolitik.“ Es könne allerdings keine Unterstützung für jene geben, die arbeiten können, aber nicht wollen. Es sei völlig gerecht, wenn Menschen ohne entsprechende Deutschkenntnisse weniger Leistung erhalten und stattdessen Deutschkurse für sie finanziert würden. Die Rechenkünste der SPÖ (angeblich 1,50 Euro für ein Kind pro Tag) zerpflückte Wöginger in einer Berichtigung. Man dürfe die gestaffelten Leistungen (221,37 Euro für das erste, 132,82 für das zweite, 44,27 ab dem dritten Kind) nicht auf die jeweiligen Kinder beziehen, sondern die Summen zusammenzählen und zu gleichen Teilen auf die Kinder aufteilen. Damit ergebe sich dann ein tatsächlicher Satz von 11,40 Euro pro Kind und Tag.

Neues Gesetz ab 1. Juni in Kraft

Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz soll ab 1. Juni in Kraft treten. Die Bundesländer haben dann bis Jahresende Zeit, ihre jeweiligen Durchführungsbestimmungen zu definieren.


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