Skip to main content
29. November 2018 | Arbeit und Soziales

Neubauer: „Kritik der Opposition an Mindestsicherungsreform geht ins Leere“

„Erkenntnisse aus dem EuGH-Urteil zur oberösterreichischen Mindestsicherungsregelung wurden in das Sozialhilfe-Grundgesetz eingearbeitet.“

„Die gekünstelten Befürchtungen der oberösterreichischen SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer, das gestern im Ministerrat beschlossene Sozialhilfe-Grundgesetz – eine umfassende Reform der Mindestsicherung – widerspreche dem kürzlich ergangenen EuGH-Urteil, gehen wieder einmal vollkommen ins Leere. Hier ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens, weil die Sozialisten es in den letzten Jahren nicht geschafft haben, ein sozial gerechtes System auf die Beine zu stellen“, stellte heute, Donnerstag, der Linzer freiheitliche Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer fest.

Arbeitswilligkeit ist moralische Selbstverständlichkeit

„Es wird in der vorliegenden Reform nicht mehr unterschieden zwischen befristeten und unbefristeten Asylberechtigten und enthält keine starre Deckelung für Geld- und Sachleistungen. Eine Mitwirkung des Betroffenen, für den Arbeitsmarkt überhaupt vermittelbar zu sein und auch zur Verfügung zu stehen, ist bei allen gefordert und sollte auch eine moralische Selbstverständlichkeit für den Bezug von Sozialleistungen darstellen“, so Neubauer.

Künstliche Aufregung wieder einstellen

„Die Erkenntnisse und Kritikpunkte aus dem letzte Woche ergangenen EuGH-Urteil zur oberösterreichischen Mindestsicherungsregelung wurden voll und ganz in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt, und damit kann die gesamte künstliche Aufregung auch gleich wieder eingestellt werden“, betonte Neubauer.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.