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13. Dezember 2022 | Arbeit und Soziales, Finanzen, Parlament

Null-Lohnrunde für Spitzenpolitiker und Top-Manager abgelehnt: Abgehobenheit der Bundesregierung bestätigt

FPÖ-Parlamentarier Lausch: "Steigende Grundgehälter für Bedienstete im öffentlichen Dienst begrüßenswert, Nachteile für junge Bedienstete müssen ausgeräumt werden."

Der von der FPÖ eingebrachte Antrag auf eine solidarische Null-Lohnrunde für Spitzenpolitiker und Top-Manager staatsnaher Energiekonzerne in der heute, Dienstag, abgehaltenen Nationalratssitzung wurde von ÖVP, Grünen und auch SPÖ abgelehnt. Für den freiheitlichen Sprecher für den öffentlichen Dienst, Christian Lausch, bestätigt dies das fehlende Verständnis für die Angst und Verzweiflung der Bürger, Arbeitnehmer, Unternehmer, Familien und Pensionisten: „Monat für Monat werden wir Zeugen des koalitionären Versagens dieser Regierung, die im Kampf gegen die Teuerung keinen Erfolg erzielen konnte, die illegale Masseneinwanderung beharrlich ignoriert, das Pflegepersonal aushungert und Klima-Chaoten die Stange hält. Diese verheerende Leistungsbilanz darf nicht mit einem dicken Gehaltsplus für Spitzenpolitiker und Krisengewinner belohnt werden.“

SPÖ auf Seite der asozialen Schwarz-Grünen

„Auch die höchstrangigen öffentlich-rechtlich Bediensteten, Generalsekretäre und Sektionschefs sind ob ihrer sicheren Anstellung gefordert, sich solidarisch zu zeigen. Manager im staatsnahen Bereich und insbesondere in den Energiekonzernen mit Anteilen der öffentlichen Hand, zum Beispiel Verbund, die schwarze EVN, Tiwag, die rote Wien Energie oder Energie Burgenland, dürfen nicht auf Kosten der Bevölkerung als Teuerungsverlierer zu Krisengewinnlern werden“, forderte Lausch im heutigen Plenum. „Die SPÖ schlägt nun auch den Weg der asozialen ÖVP-Grünen-Bundesregierung ein und gibt sich selbst sowie den Top-Verdienern im arbeitsplatzgeschützten Staatsdienst und in den staatsnahen Betrieben ein sattes Gehaltsplus, anstatt zugunsten unserer fleißigen Bürger, die tagtäglich um das finanzielle Überleben kämpfen, zu verzichten“, kritisierte Lausch.

Nur 20 Euro mehr für Bundesheer-Bedienstete

Die Zweite Dienstrechts-Novelle, die ebenfalls abgestimmt wurde, bewirke zwar eine Verbesserung, jedoch würde diese nicht ansatzweise die Teuerungen abfedern: „Diese Novelle bewirkt höhere Einstiegsgehälter und eine Erhöhung der Zuschläge – das begrüßen wir. Die betroffenen Berufsgruppen kämpfen mit immer weniger Zulauf, und daher ist es wichtig, diese Berufe wieder attraktiver zu machen.“ Beim Bundesheer würde sich die Wertschätzung aber nicht zeigen: „Lediglich zwanzig Euro mehr werden unsere Bundesheer-Bediensteten nach dieser Novelle erhalten. Das ist eine Frechheit.“

Nachteile für im Dienst verletzte Exekutivbeamte

Nochmals pochte Lausch in einem Antrag auf die Ausräumung von Nachteilen, denen Exekutivbedienstete derzeit ausgesetzt wären: „Wenn sich junge Bedienstete der Polizei oder Justizwache in Ausübung ihrer exekutivdienstlichen Pflichten verletzen und eine nachfolgende Gesundheitsbeeinträchtigung erleiden, würde diese nach der derzeitigen Gesetzeslage innerhalb der ersten vier Dienstjahre ein Hindernis für die Definitivstellung darstellen. Wir fordern eine faire Lösung für mehr Wertschätzung der jungen Bediensteten. Denn diese stehen an der Front und sind erhöhten Gefahren ausgesetzt. Wenn sie sich im Zuge dieser ausgesetzten Gefahr zum Schutz von unserer Bevölkerung und unseres Landes verletzen, dürfen sie keinen Nachteil erfahren – egal, seit wann sie im Bundesdienst sind.“


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