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11. Februar 2021 | Tourismus, Wirtschaft

Nun bekommen auch Kleinbetriebe eine finanzielle Unterstützung!

FPÖ-Tourismussprecher Hauser: "Durch von uns eingebrachten Abänderungsantrag im heutigen Tourismusausschuss werden diese Betriebe endlich anerkannt und bekommen Entschädigung.“

Als einen „ersten wichtigen Schritt und einen großen Erfolg für die FPÖ“ bezeichnete heute FPÖ-Tourismussprecher Gerald Hauser den Umstand, dass zukünftig nun auch touristische Beherbergungsbetriebe, die Einkünfte aus Tätigkeiten gemäß Paragraf 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, über den Härtefallfonds rückwirkend ab 1. Jänner entschädigt werden. „Also all jene Betriebe, die im Jänner und Februar keinen Umsatz machen konnten, da die Betriebe ja behördlich geschlossen wurden, können nun einen Ausfallsbonus in der Höhe von 15 Prozent beantragen“, erklärte Hauser. „Durch diesen von uns eingebrachten Abänderungsantrag im heutigen Tourismusausschuss werden diese Betriebe endlich anerkannt und bekommen somit eine Entschädigung“, so Hauser.

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„Bisher haben nämlich die Beherbergungsbetriebe, die gemäß Paragraf 28 EStG abrechneten, weder Fixkostenzuschuss, noch den Umsatzersatz bekommen und wurden auch nicht über den Härtefallfonds entschädigt. Jetzt bekommen diese Betriebe zumindest einmal eine Entschädigung für ihre ausgefallenen Umsätze“, betonte der FPÖ-Tourismussprecher.

FPÖ-Maßnahmen zeigten Wirkung

„Wir haben von Anfang an Kritik daran geübt, dass die Masse der Kleinbetriebe keine finanzielle Unterstützung bekommen haben, aber nun erhalten auch diese Unternehmer diesen Ausfallsbonus“, sagte Hauser.


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