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20. April 2021 | Finanzen, Tourismus, Wirtschaft

Öffnen der Betriebe entbindet ÖVP und Grüne nicht von Entschädigungspflicht

FPÖ-Tourismussprecher Hauser: "Wer B sagt, muss A erst einmal erfüllen - Unternehmer müssen vorplanen können, Material einkaufen und finanzielle Ressourcen für Personal beschaffen.“

Öffnen der Betriebe entbindet ÖVP und Grüne nicht von Entschädigungspflicht -

Foto: FPÖ

„Während ÖVP-Kanzler Kurz und Co. von Öffnungen unserer Betriebe fabulieren, werden die Entschädigungszahlungen für diese Unternehmen vielfach vergessen. So warten beispielgebend die meisten auf die ausstehenden Zahlungen, die nach dem Epidemiegesetz zu entschädigen sind – und das bereits seit 14 Monaten! Auch die kleinen Beherbergungsbetriebe, die nach §28 EstG (Einkommensteuergesetz, Anm.) abrechnen und mehr als zehn Betten anbieten, sind erst seit gestern anspruchsberechtigt, und das nach einem Jahr Einsatz der FPÖ für diese von der schwarz-grünen Regierung vergessenen Betriebe“, erklärte heute, Dienstag, der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser.

Betrieben fehlt nötiges Kapital

„Es ist mir unverständlich, wie ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz 200.000 Arbeitslose wieder in eine Anstellung bringen möchte, wenn er den Betrieben die zugesagten Entschädigungen nicht schnell genug ausbezahlt. Denn die Unternehmer müssen vorplanen können, müssen Material einkaufen und finanzielle Ressourcen für Personal beschaffen. Sportartikelhändler, Getränke- und Lebensmittellieferanten sind nur einige von ihnen, die auf alter Ware sitzen und Neues beschaffen müssen, denen aber das Geld dazu fehlt. Kurz gesagt: Wer B sagt, muss A erst einmal erfüllen, und der Kanzler steht in der Pflicht!“, betonte Hauser, der eine rasche Auszahlung der ausständigen Entschädigungszahlungen einforderte, damit diese Betriebe überhaupt eine Chance auf einen Neustart haben.


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