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19. Juni 2020 | Tourismus

ÖVP und Grüne lassen Privatzimmer-Vermieter neuerlich im Stich

FPÖ-Tourismussprecher Hauser: "Kleine Betriebe mit maximal zehn Betten massiv benachteiligt - es geht um Existenz eines bewährten und über Jahrzehnte gewachsenen Wirtschaftszweigs im Tourismus."

„Für die Regierung gibt es offensichtlich bessere und schlechtere Opfer ihrer Corona-Maßnahmen: ÖVP und Grüne sind nämlich nach wie vor nicht bereit, die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Privatzimmer-Vermietern zu beenden und für Gerechtigkeit zu sorgen. Denn die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten werden im Härtefallfonds immer noch nicht berücksichtigt. „Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Dass die Regierung ihnen die dringend notwendige Unterstützung aus dem Härtefallfonds verweigert, ist für diese Menschen existenzgefährend“, betonte FPÖ-Tourismussprecher Gerald Hauser.

Ungleiche Unterstützungs-Berechnungen

Benachteiligt werde aber auch jene Gruppe dieser Privatzimmer-Vermieter, die ‚Zimmer mit Frühstück‘ anbietet: „Sie kann zwar Ansprüche aus dem Härtefallfonds geltend machen, ist aber bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung gegenüber Vermietern im Rahmen des ‚Urlaubs am Bauernhof‘, die vielfach über Airbnb laufen, schlechter gestellt“, hielt Hauser fest und weiter: „Die Unterstützung für bäuerliche Betriebe Stichwort ‚Urlaub am Bauernhof‘ ist notwendig und wichtig, die gleiche Unterstützung muss es aber auch für die privaten Vermieter von Ferienwohnungen geben.“

Schwarz-Grün lehnte FPÖ-Antrag ab

Der freiheitliche Tourismussprecher brachte daher im Zuge der Debatte über den Tourismusbericht im Parlament gestern, Donnerstag, neuerlich einen Antrag ein, um diese Benachteiligungen zu beseitigen. Konkret forderte er, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden und dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ vereinheitlicht wird. „ÖVP und Grüne haben das wieder einmal abgelehnt und lassen diese Privatzimmer-Vermieter also neuerlich im Stich“, kritisierte Hauser.

Köstinger sitzt Doppel-Diskriminierung einfach aus

„Wir reden von einer doppelten Diskriminierung, sowohl was den Anspruch auf Unterstützung angeht, als auch die Höhe. Darauf weise ich seit Monaten hin, und seit Monaten hält ÖVP-Ministerin Köstinger diese Privatzimmer-Vermieter am Schmäh, sie versucht, das Thema einfach aussitzen. So geht das nicht! Diesen Menschen läuft die Zeit davon, es geht um deren Existenz und um einen bewährten und über Jahrzehnte gewachsenen Wirtschaftszweig im Tourismus“, betonte Hauser.


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