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ÖVP und Grüne verweigern Österreichern das Recht auf günstigen Strom

Strompreisbremse ist Querfinanzierung der Energieversorger auf Kosten der Steuerzahler – Einsparung durch konsequente Umsetzung des Rechts auf Grundversorgung.

„Mit der Ablehnung unseres Antrags hat die schwarz-grüne Regierung den Bürgern und Kleinunternehmen in Österreich das Recht auf Grundversorgung mit günstigem Strom verweigert“, stellten FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer und FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm fest, die in ihrem parlamentarischen Antrag die Überprüfung der Tarife für die Grundversorgung bei den Strom- und Gashändlern gefordert hatten. Während E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch gestern, Donnerstag, bestätigte, dass jede Privatperson und jedes Kleinunternehmen sich auf das Recht auf Grundversorgung berufen könne – ohne Einschränkung –, sträuben sich die Bundes- sowie die Landesregierungen aber dagegen.

Unsozialer Alleingang der SPÖ in Kärnten

Die Einschränkungen der Kärntner Kelag etwa, wonach soziale Bedürftigkeit – wie durch GIS-Gebührenbefreiung ausgedrückt – eine Voraussetzung für den Bezug des Grundversorgungs-Tarifs ist, sei somit rechtlich nicht korrekt, wie Urbantschitsch auch klarstellte. Angerer zeigte dementsprechend Unverständnis für den Alleingang der SPÖ in Kärnten. „Obwohl alle Oppositionsparteien im Parlament unserem Antrag zustimmten – auch die SPÖ –, verfolgt SPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabriele Schaunig in Kärnten offensichtlich ihren eigenen Weg. Anstatt als Konsumentenschutzreferentin zum Wohle der Bürger zu agieren, schlägt sie sich auf die Seite der Energieversorger und möchte sogar gemeinsam mit der Arbeiterkammer eine Klage zum Nachteil der Kärntner Bevölkerung einbringen.“

Landesregierungen in der Pflicht

Peter Wurm, der auch mit seinen Kollegen im Tiroler Landtag den Antrag zur Überprüfung der Grundversorgungs-Tarife eingebracht hat, betonte: „In Wahrheit hat – wie es auch die E-Control bestätigte – die Landesregierung dafür zu sorgen, dass der Grundversorgungs-Tarif von den Energieanbietern eingehalten wird und jedem zur Verfügung steht.“

Recht der Bürger nicht mit Füßen treten

Die Forderung, das Gesetz zu reformieren und den Anspruch auf den Grundversorgungs-Tarif einzuschränken, lehnen Angerer und Wurm ganz klar ab: „In Zeiten wie diesen dürfen die Rechte der Bürger nicht aufgeweicht und mit Füßen getreten werden, nur weil Bundesregierung und Energiekonzerne weiter Unsummen an Gewinnen scheffeln wollen. Es wäre klüger, die schwarz-grüne Regierung würde alles daransetzen, das Recht auf Grundversorgung durchzusetzen, denn dann würde sie sich die enorme Summe von 4,5 Milliarden Euro für die Strompreisbremse sparen, die in Wirklichkeit nichts anderes als eine Querfinanzierung der Energiekonzerne auf Kosten der Steuerzahler ist.“

FPÖ macht Druck auf die Kelag

„Die Energiekonzerne gehören zu den großen Krisengewinnlern. Dass sie nun auch noch rechtliche Unklarheiten finden wollen, wo es offensichtlich keine gibt, nur um weiterhin das Geld der Stromkunden unrechtmäßig abzuschöpfen, ist unfassbar“, so Angerer, der als Kärntner FPÖ-Landesparteiobmann bereits seit Wochen Druck auf die Kelag ausübt und erreichen konnte, dass diese den Grundversorgungstarif gesetzeskonform senkt. „Recht muss Recht bleiben. Deshalb werden wir uns weiterhin für die Bürger und Kleinunternehmer starkmachen und ihren Anspruch auf einen fairen und günstigen Strompreis durchsetzen“, bekräftigten Angerer und Wurm.


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