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27. April 2017

Podgorschek: „Bund muss endlich die Initiative ergreifen!“

Aufgrund der jetzigen Rechtslage ist es nicht möglich, österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften zu prüfen.

Der freiheitliche Sicherheitslandesrat von Oberösterreich, Elmar Podgorschek, kritisiert im NFZ-Interview die „unzureichende Gesetzeslage“ zur Bekämpfung der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften: „Rot-Schwarz ist in der Pflicht, hier Klarheit zu schaffen!“

NFZ: Herr Landesrat Podgorschek, Sie haben im ORF-Landesstudio die Liste der türkischen Wahlberechtigten einsehen können. Was hindert Sie bisher daran, anhand dieser illegale Doppelstaatsbürgerschaften von türkischen Zuwanderern zu ermitteln?

Podgorschek: Eine Liste der türkisch-stämmigen Wähler ist bisher noch nicht an mein Büro beziehungsweise an die Abteilung für Staatsbürgerschaften übermittelt worden. Ich konnte bisher nur die dem ORF zugespielte Wählerliste einsehen, allerdings waren dort Namen und Adressdaten mit Schwärzungen unkenntlich gemacht worden. Solange die Daten nicht an uns herangetragen werden, kann ich nicht tätig werden. Ich kann nur an diejenigen, welche die Liste besitzen, appellieren, diese an uns weiterzugeben. Die Prüfungen werden dann aber auch einige Zeit dauern, da ich nur sechs Mitarbeiter dazu zur Verfügung habe.

NFZ: Welche Sanktionsmöglichkeiten haben Sie als zuständiger Landesrat bei einem Fall von illegaler Doppelstaatsbürgerschaft?

Podgorschek: Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 regelt klar, dass die österreichische Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ex lege verloren geht, sofern nicht vorher eine Beibehaltung bewilligt wurde. Eine Ausnahme von der Dooppelstaatsbürgerschaftsregelung gibt es etwa bei Kindern mit einem österreichischen und einem türkischen Elternteil.

NFZ: Eine türkischstämmige Oberösterreicherin behauptete, dass ihr die türkische Staatsbürgerschaft vom Konsulat in Salzburg quasi „untergejubelt“ worden sei. Was wäre in einem solchen Fall zu tun?

Podgorschek: Wie in jedem anderen Fall auch, wird ein Verfahren eingeleitet und genauestens geprüft. In der Regel wird ein Feststellungsbescheid erlassen, der das Rechtsverhältnis klarstellt.

NFZ: Sehen Sie sich in der Angelegenheit vom Bund, also vom Innenministerium, ausreichend unterstützt oder würden Sie sich organisatorische oder legistische Hilfestellungen von der Bundesregierung wünschen?

Podgorschek: Bereits mehrmals habe ich das Thema der Doppelstaatsbürgerschaften aufgegriffen. Aufgrund der jetzigen Rechtslage ist es nicht möglich, österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften zu prüfen. Ich sehe hier den Bund und damit die rot-schwarze Koalition klar in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, solche Missbrauchsfälle aufdecken zu können.

NFZ 27.04.2017


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