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06. März 2019 | Asyl, Inneres

Regierung legt konkrete Pläne zur Sicherungshaft vor

Behörde erstellt Haftbescheid, Richter muss diesen binnen 48 Stunden prüfen, Maximal-Haftdauer sechs Monate. Start zu Verhandlungen mit der Opposition für Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.

Nach dem Ministerrat präsentierte heute, Mittwoch, die Bundesregierung ihre konkreten Pläne zur geplanten Sicherungshaft für Asylwerber. Wie Vizekanzler HC Strache betonte, sei eine solche Haftmöglichkeit in Österreich kein Novum, sondern bereits in 15 Ländern der EU möglich. Um die entsprechenden Verfassungsbestimmungen anzupassen, ist allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich. Die Klubobleute der Regierungsparteien wollen daher noch heute diesbezüglich mit ihren Kollegen von der Opposition in Verhandlung treten, um deren Zustimmung zu erreichen.

Österreich hat Möglichkeiten noch gar nicht ausgeschöpft

Immerhin sei die Möglichkeit zu einer solchen Sicherungshaft auf europäischer Ebene auch von den Sozialdemokraten und den Liberalen mit beschlossen worden, erklärte Strache. Österreich habe seine Möglichkeiten dazu noch gar nicht ausgeschöpft. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz ausführte, seien die Vorschläge von SPÖ-Größen wie Michael Ludwig oder Hans Peter Doskozil nach einer Sicherungshaft auch für Österreicher noch viel weiter gegangen als der Regierungsentwurf, weshalb man auf Verhandlungsbereitschaft in der SPÖ hoffe.

Lücke zwischen Haftformen schließen

Es gelte, eine Lücke zwischen den bestehenden Haftformen wie U-Haft oder Schubhaft zu schließen, stellte Innenminister Herbert Kickl klar. Dabei seien zwei Komponenten ausschlaggebend: „Was hat er bereits gemacht, und wie konkret ist die Bedrohung?“ In der Praxis heißt das, dass zunächst die Polizei eine mögliche Gefährdung durch einen Verdächtigen feststellt und dies dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mitteilt.

Dichtes Kontroll-Netz

Stellt das BFA eine tatsächliche Bedrohung fest, wird ein Bescheid zur Festnahme im Sinne der Sicherungshaft erteilt, der – ähnlich wie bei der U-Haft - binnen 48 Stunden von einem Gericht untersucht und bestätigt werden muss, wie Justizminister Josef Moser erläuterte. Binnen 14 Tagen soll dann geklärt werden, ob eine weitere Haft nötig ist und welche Komplementär-Maßnahmen, etwa zur De-Radikalisierung, anzuordnen sind. Die amtswegige Überprüfung der Haft soll danach jeden Monat erfolgen, die maximale Haftdauer sollte sechs Monate nicht überschreiten.

Kein konsularischer Schutz mehr für Terroristen

Wie Moser und Kickl ankündigten, soll auch das Konsulargesetz, das den Schutz österreichischer Staatsbürger im Ausland regelt, geändert werden. Österreicher, die sich Terrororganisationen wie dem IS anschließen und dort aktiv an Kämpfen, Hinrichtungen oder Folter teilnehmen, verlieren künftig den Schutz durch die österreichischen Behörden.

Warten auf die Opposition

Der Ball liegt nun bei der Opposition (SPÖ oder Neos), deren Zustimmung zur Realisierung nötig ist. Im Falle einer Einigung rechnet man seitens der Regierung mit einem parlamentarischen Prozess noch in der ersten Jahreshälfte.


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