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19. November 2018 | Inneres

Schlag gegen Muslimbruderschaft und "Graue Wölfe"

Neues Symbole-Gesetz passiert am Mittwoch den Ministerrat und wird Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen.

Am kommenden Mittwoch, 21. November, geht das neue Symbolde-Gesetz in den Ministerrat und soll Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen werden. Darin werden Symbole extremistisxcher Gruppen wie der türkischen "Grauen Wölfe" künftig bei Strafe verboten.

Leineabstiegsschleuse / wikimedia.org (CC BY-SA 3.0))

Das neue Symbole-Gesetz geht nach der nunmehrigen Beendigung der Begutachtungsfrist am Mittwoch, dem 21. November, in den Ministerrat und wird Mitte Dezember dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben dem Verbot von extremistischen Symbolen wird in dem Gesetz auch explizit darauf hingewiesen, dass Gesten, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar sind. Sowohl konkrete Symbole als auch Gesten werden in der Verordnung festgelegt werden.

Deutliche Ausweitung des Verbots extremistischer Symbole

Der politische Islam sowie der linke und rechte Radikalismus haben in Österreich keinen Platz. Deshalb weitet die Bundesregierung das Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. „Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden“, sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen Grundwerten,“ so Kickl weiter.

Strafen bis zu 4.000 Euro oder ein Monat Haft

Derzeit umfasst das Gesetz nur Symbole des IS, der Al-Qaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen. In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: Neben der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft sind dies auch Symbole der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, jene der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, jene des militärischen Teils der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung. Auch weitere Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden, sollen verboten werden. Die Verwendung und Verbreitung von derartigen Symbolen bzw. Gesten wird mit bis zu 4.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro beziehungsweise sechs Wochen Haft.

Die Bezeichnung dieser Gruppierungen sowie die konkreten Symbole und Gesten, die unter Strafe gestellt werden, wird bis zum 1. März 2019 durch eine Verordnung erfolgen.

Kein allgemeines Verbot religiöser Symbole

Das Symboleverwendungsverbot richtet sich keineswegs gegen religiöse Symbolik (etwa Teile eines Glaubensbekenntnisses) allgemein. Es wird allein die Verwendung spezifischer Symbole, die den demokratischen Grundwerten widersprechen, verboten. Die Notwendigkeit für die Aufnahme in die Symbole-Bezeichnungsverordnung ergibt sich dann, wenn religiöse oder andere Symbole im aktuellen Kontext eine eindeutige Bezugnahme auf bzw. Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Gruppen erkennen lassen.

Gesten, die in den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes 1947 fallen werden naturgemäß weiterhin nach den in diesem Verfassungsgesetzgesetz vorgesehenen strengeren – gerichtlich strafbaren – Straftatbeständen (zB § 3g Verbotsgesetz 1947) bestraft.


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