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25. Februar 2019 | Asyl, Inneres

So sollen Asylverfahren beschleunigt werden

Innenminister Kickl präsentiert Maßnahmenpaket: Unterbringung nur noch durch Bund, Ausreise- statt Erstaufnahmezentren, Anwesenheitspflicht, Sicherungshaft, Verfassungsänderung.

Mit einem Fünf-Punkte-Paket will Innenminister Herbert Kickl die Asylverfahren beschleunigen und nicht asylberechtigte oder gefährliche Ausländer rascher außer Landes bringen. So soll etwa die Unterbringung von Asylwerbern ab 1. März nicht mehr durch Aufteilung auf die Bundesländer erfolgen, sondern nur noch in Zentren des Bundes. Die bisherigen Erstaufnahmezentren (Traiskirchen und Thalham) werden dazu in „Ausreisezentren“ umbenannt. Hier sollen zunächst einmal Identität, Reiseroute, Fluchtgründe und Gefährdungspotential abgeklärt und eine Rückkehrberatung durchgeführt werden.

Anwesenheitspflicht in Bundesquartieren

Um für die Behörden im Zuge des Verfahrens jederzeit greifbar zu sein, müssen die Asylwerber eine Erklärung zur Anwesenheitspflicht unterschreiben, mit der sie sich unter anderem zu einer Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr verpflichten. Wer das verweigert, wird in Unterkünfte „weitab von Ballungsräumen“ verlegt.

Verfahren dauern nur noch drei Monate

Wie Kickl betonte, habe man die durchschnittliche Verfahrensdauer schon 2018 von zuvor 16,5 auf mittlerweile drei Monate verkürzen können. Sogenannte „Fast-Track-Verfahren“ – meist in der zweiten Instanz – will man von bisher 27 auf künftig 20 Tage reduzieren. Bei einem negativen Asylbescheid sollen die Betroffenen möglichst rasch außer Landes gebracht werden, am besten in ihr Heimatland. Ist dies nicht möglich, will man verstärkt die für sie gemäß Dublin-Abkommen eigentlich zuständigen Durchreise-Länder in die Pflicht nehmen, dazu gebe es laut Kickl bereits „sehr konstruktive Gespräche“.

Sicherheitshaft nur für Asylwerber

Die geplante Sicherheitshaft für potentielle Gefährder will der Innenminister dezidiert auf Asylwerber beschränken. Den Vorschlag von Burgenlands designiertem Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, auch einheimische Gefährder einzusperren, bezeichnet er als „nicht zu Ende gedacht“ und fragt sich, an wen konkret Doskozil da denke. Schließlich gelte bei gefährlichen Asylwerbern als Zielrichtung die Außerlandesbringung, was bei Österreichern ja nicht möglich sei.

Präventionshaft durch Behörde angeordnet

Die Verhängung der Sicherheitshaft soll laut Innenministerium das ihm unterstellte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), also die Behörde, durchführen. Eine Prüfung der Haftgründe durch ein Gericht soll erst danach erfolgen. Warte man vorher auf einen Gerichtsentscheid, seien die betreffenden Gefährder „längst über alle Berge“, argumentierte Kickl. Die Länge einer solchen Präventionshaft sei individuell festzulegen, im Ernstfall könne sie auch bis zur Abschiebung dauern.

„Klare Lücke im österreichischen Rechtssystem“

Wie der Innenminister mehrfach betonte, entspreche eine solche Sicherheitshaft den entsprechenden EU-Regeln, Österreich müsse diese nur etablieren. Justizminister Josef Moser sei zu einer konstruktiven Mitarbeit herzlich eingeladen. Um eine diesbezügliche Verfassungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheit durchführen zu können, ersuchte Kickl auch SPÖ und Neos, endlich „aus ihrem Schmollwinkel zu kommen“ und im Sinne der Sicherheit für die Österreicher daran mitzuwirken. "Wir sehen hier eine klare Lücke im österreichischen Rechtssystem, diese Lücke muss geschlossen werden", so Kickl.

Heimkehrer-Hitparade

Jüngsten Vorwürfen, die meisten Abschiebungen würden in EU-Staaten erfolgen, nahm der Innenminister den Wind aus den Segeln und nannte die „Top Ten“ jener Nationen mit den meisten Außerlandesbringungen (zwangsweise und freiwillig): an erster Stelle Serbien, gefolgt von Nigeria, Irak, Slowakei, Russische Föderation, Rumänien, Georgien, Afghanistan, Ungarn, Pakistan.

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