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24. März 2021 | Medien, Parlament, Verfassung

Soziale Medien: Indirekte Zensur durch Löschung regierungskritischer Meinungen

FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Selbst sachlich vorgetragene Meinungen renommierter Wissenschaftler verschwinden unter Vorwand des Kampfes gegen ‚Fake News' oder Hass im Netz."

Soziale Medien: Indirekte Zensur durch Löschung regierungskritischer Meinungen - FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Selbst sachlich vorgetragene Meinungen renommierter Wissenschaftler verschwinden unter Vorwand des Kampfes gegen ‚Fake News' oder Hass im Netz."

Foto: FPÖ

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst begründete heute, Mittwoch, im Nationalrat drei freiheitliche Anträge zum Schutz vor mittelbarer Zensur. „Die Diskussion über ‚Fake News‘ und ‚Hass im Netz‘ wird dazu instrumentalisiert, regierungskritische Inhalte zu brandmarken und aus dem Netz löschen zu lassen“, beklagte Fürst. Diese Entwicklung sei beispielsweise in der aktuellen Corona-Debatte zu beobachten, wenn selbst sachlich vorgetragene Meinungen renommierter Wissenschaftler unter dem Vorwand des Kampfes gegen ‚Fake News' oder Hass im Netz verschwinden würden.

Wachsender Staats-Druck auf Konzerne

Von den Konzernen werde unter wachsendem Drück der Staaten willkürlich entschieden, welche Inhalte zugelassen werden. Gerade das deutsche Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, das die schwarz-grüne Regierung in Österreich als Vorbild sehe, werde massiv zur Unterdrückung missliebiger Meinungen missbraucht. „Willkürliche Löschungen von Meinungen sind bei Konzernen wie Facebook, die quasi eine Monopolstellung haben, nicht zulässig. Wenn dort, noch dazu auf Druck des Gesetzgebers, nicht regierungskonforme Äußerungen ausgesiebt und kritische Beiträge nach wenigen Minuten gelöscht werden, dann ist das nicht anders zu bewerten, als würde der Staat selbst Zensur ausüben“, sagte die freiheitliche Abgeordnete.

Strafrecht bietet ausreichendes Instrumentarium

„Wir fordern in unseren Anträgen daher den Vorrang des Rechtsstaats. Das Strafrecht bietet ein umfassendes Instrumentarium zur Verfolgung tatsächlich rechtswidriger Beiträge“, so Fürst.


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