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15. April 2019 | Arbeit und Soziales

Sozialhilfe neu: Spenden kürzen Bezüge nicht

Im Experten-Hearing des Nationalrats wurde mit Falschmeldungen der Opposition aufgeräumt. Wer von "Licht ins Dunkel" einen Rollstuhl gespendet bekommt, muss keine Sozialhilfe-Kürzungen befürchten.

Im Experten-Hearing des Nationalrats wurde mit Falschmeldungen der Opposition aufgeräumt. Wer von "Licht ins Dunkel" einen Rollstuhl gespendet bekommt, muss keine Sozialhilfe-Kürzungen befürchten.

Andreas Ruttinger

Im Vorfeld des heute, Montag, abgehaltenen Experten-Hearings zur neuen, bundesweit einheitlichen Sozialhilfe war seitens der Opposition nichts unversucht gelassen worden, die Bevölkerung zu verunsichern und neue „Armutsfallen“ zu orten. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch etwa verstieg sich zur Behauptung, Sozialhilfe-Beziehern würden künftig im Falle erhaltener Spenden die Bezüge gekürzt. Wiens roter Sozialstadtrat Peter Hacker attestierte dem neuen Gundsatzgesetz, das per 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll, gar „Verfassungswidrigkeit“. Diese und andere Unterstellungen konnten im Zuge des Hearings ausgeräumt werden.

Keine Anrechnung von Spenden aller Art

„Ich habe mir die Ausführungen der Experten angehört und es werden, nach Rücksprache mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger, per Abänderungsantrag noch Klarstellungen zu den Spenden vorgenommen. Es werden Spenden aller Art nicht angerechnet. Ich möchte mich bei allen Experten für deren Ausführungen bedanken,“ so Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. Spenden in Form von Sachleistungen seien alleine deshalb schon nicht anrechenbar, da sie kein monatliches Einkommen bzw. einen Vermögenszugewinn darstellen.

Erstmals einheitlich fairer Rahmen für Sozialhilfe

Das Grundsatzgesetz stellt erstmals österreichweit einen fairen Rahmen für die Sozialhilfe dar. Nächste Woche, am 25. April, wird das Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe im Nationalrat behandelt werden. Die Bundesländer haben dann bis 1. Jänner 2020 Zeit, um deren ausführende Gesetze zu beschließen. Zusätzliche Unterstützungen und Sachleistungen, etwa im Rahmen von Härtefall-Klauseln, fallen dabei in die Kompetenz der Länder und sind nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar.

Fokus auf Wiedereingliederung ins Berufsleben

„Die neue Sozialhilfe soll die Wiedereingliederung von Leistungsbeziehern ins Erwerbsleben unterstützen. Gleichzeitig muss ein neu gestaltetes Sozialhilfesystem jene Menschen im Blick haben, die bereits jahrelang gearbeitet und einen Beitrag für das Sozialsystem geleistet haben. Ein weiteres Ziel ist, dass die Zuwanderung in das Sozialsystem gedämpft und stärkere Arbeitsanreize gesetzt werden sollen. Die Sozialhilfe soll künftig verstärkt in Form von Sachleistungen erbracht werden, um eine höhere Treffsicherheit zu erreichen. Gerade die Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende werden bei der neuen Sozialhilfe bessergestellt“, so Elisabeth Bruckmüller, von der FPÖ nominierte Expertin.

Gesetzesentwurf ist verfassungskonform

Der zweite von der FPÖ nominierte Experte, der Jurist Michael Schilchegger, hielt fest: „Der Gesetzesentwurf ist erkennbar darauf gerichtet, die von der Verfassung gezogenen Grenzen des Kompetenzrechts einzuhalten und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur bedarfsorientierten Mindestsicherung nachzuvollziehen. Die Kritik aus diversen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren beschränkte sich überwiegend auf politische Argumente ohne fundierte rechtswissenschaftliche Basis.“


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