Die Pläne zum Staatsschutzgesetz der Bundesregierung haben politische Gegner zu einer Notwehrgemeinschaft miteinander verbunden: Die FPÖ plant gemeinsam mit den Grünen eine Drittelbeschwerde, um das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bekämpfen. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann sowie der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, erhoffen sich diesbezüglich einen Neustart, wie sie bei einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündeten.
Unverhältnismäßigkeit der Anwendungsbereiche
In den derzeitigen Plänen zum Staatsschutzgesetz sind laut den Parteien zahlreiche Grundrechts- und Verfassungsverstöße enthalten. Darmann kritisierte dabei die „Unverhältnismäßigkeit“ der Anwendungsbereiche des Gesetzes, da der Deliktkatalog über den Punkt der Terrorismusbekämpfung hinaus gehe.
Der VfGH solle sich auch mit dem lückenhaften Rechtsschutz befassen, der laut FPÖ keine Alternative zu einer richterlichen Kontrolle sei. Die Befugnisse der Vertrauenspersonen seien außerdem nicht ausreichend geregelt, es bestehe „die Gefahr der Anstiftung und Beteiligung an strafbaren Handlungen im Auftrag des Staates“. Mit dem von SPÖ und ÖVP gewünschten Gesetz, wird der Terrorismus nicht bekämpft. Das wahre Ziel ist ein Bürgerbespitzelungsgesetz.
10. März 2016
| FPÖ-TV
Staatsschutzgesetz: Droht der Überwachungsstaat?
Derzeitige Pläne zum Staatsschutzgesetz enthalten zahlreiche Grund- und Verfassungsverstöße
Überwachungsstaat droht durch StaatsschutzgesetzDas Staatsschutzgesetz ist ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat, den die FPÖ mit Mag. Gernot Darmann mittels Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof bekämpft.
Posted by FPÖ-TV on Donnerstag, 10. März 2016