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16. März 2017 | Justiz

Stefan: Staat will Vollzugsdefizite bei Gesetzen vertuschen

Im NFZ-Interview warnt FPÖ-Justizsprecher vor diesem gefährlichen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für alle Österreicher.

Für FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan wollen SPÖ und ÖVP jetzt ihren Pfusch beim Islamgesetz kaschieren. Im NFZ-Interview warnt er daher vor diesem gefährlichen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für alle Österreicher.

NFZ: Braucht es überhaupt eine Änderung des Versammlungsrechtes, um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich zu verbieten?

Stefan: Es ist wie so oft eine Scheindiskussion. Man tut so, als müsse man neue Gesetze machen, dabei könnte man aufgrund der bestehenden Gesetze ausreichend vorgehen. Wenn die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet ist, kann man Veranstaltungen untersagen. Daher muss man aufpassen, wenn neue Gesetze kommen, weil die dann unter Umständen eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit – und das ist eines der Grundrechte – beinhalten. 

NFZ: Taugt das Versammlungsrecht, um gegen Islamisten vorgehen zu können, wie Minister Sobotka behauptet?

Stefan: Auch hier kommen wir mit den bestehenden Gesetzen aus, man müsste sie nur tatsächlich anwenden. Obwohl, beim Islamgesetz gibt es hier einen Änderungsbedarf. Mit dem Gesetz hat man eine ziemlich radikale Organisation zwangsläufig zum Sprecher für alle Muslime gemacht. Die Auslandsfinanzierung islamischer Vereine hat man pseudoartig verboten, indem man gleich eine Umgehung über Stiftungskonstruktionen aufgezeigt hat. Hier besteht Handlungsbedarf, und mit diesem Gesetz könnte man dann den politischen Islam zurückdrängen.

NFZ: Besteht mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag nicht die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung dieses Gesetzes?

Stefan: Im Grunde reden SPÖ und ÖVP um den Brei herum. Warum machen so viele türkische Politiker Wahlkampf in Österreich? Weil es so viele Türken mit Doppelstaatsbürgerschaften, also potentielle Wähler, gibt. Es macht außer der AKP keine andere ausländische Partei Wahlkampf in Österreich. Daher wird hier eine Möglichkeit geschaffen, die zu Missbrauch führen kann. Denn es könnte die Regierung durchaus stören, dass eine Frau Le Pen oder eine Frauke Petry auf einer FPÖ-Veranstaltung auftritt und sie könnte diesen Auftritt dann möglicherweise unterbinden.

NFZ: Kann der Staat gegen das türkische Keilen mit Doppelstaatsbürgerschaften wirklich nichts unternehmen?

Stefan: Wir weisen seit vielen Jahren auf diesen Missstand hin. Aber das hat man weitgehend negiert. Wer hindert die Regierung, politischen Druck auf Ankara auszuüben? Wenn die Türkei sich nicht an Verträge hält, dann muss man einmal die Bevorzugungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei zur Sprache bringen. Der Staat könnte bei Veranstaltungen, auf denen massenhaft türkische Fahnen getragen werden, die Leute kontrollieren, ob sie einen österreichischen oder einen türkischen Ausweis haben. Das würde sicher den Menschen zu denken geben, zu welchem Land sie sich bekennen und wessen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. 

NFZ 16.03.2017


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