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25. März 2021 | Wirtschaft

Testpflicht im Handel wird Kündigungen abseits des Lebensmittelhandels bringen

FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Eine Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und dem „Non Food“-Bereich ist nicht evidenzbasiert."

Seit gestern, Mittwoch, ist es fix: In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wird ab dem 7. April der Zutritt in Geschäfte nur noch dann möglich sein, wenn die Kunden einen negativen Coronatest oder eine Bestätigung über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion vorweisen können. Ausgenommen davon sind lediglich Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf sowie Apotheken, Banken, etc.. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer warnt vor weitreichenden Konsequenzen: „Eine Differenzierung zwischen Lebensmittelhandel und dem „Non Food“-Bereich ist nicht evidenzbasiert. Eine FFP2-Maske, wie sie auch bisher schon vorgeschrieben ist, muss reichen. Zusätzlich gibt es ja auch noch vorgeschhriebene zwei Meter Abstand sowie eine maximale Kundenanzahl im Geschäft – abhängig von der Verkaufsfläche.“

Menschen werden auf Online-Bestellungen ausweichen

Ein Eintrittstest, wie er nun vorgeschrieben wird, sei eine erhebliche Hürde für Kunden. Die Folge sei, dass die Menschen vermehrt auf den Online-Handel ausweichen werden. Hofer: „Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch das unüberhörbare Schweigen der Wirtschaftsministerin. Da Geschäfte grundsätzlich nach dem generellen Zusperren in der ersten April-Woche wieder offen sein werden, fehlen dann sowohl Kunden, als auch Förderungen. Die Folgen sind potentielle Kündigungen und Betriebsschließungen ohne zusätzlichen Nutzen in der Pandemiebekämpfung.“

Handel ist kein Infektionstreiber

Der FPÖ-Bundesparteiobmann befürchtet, dass der Eintrittstest im Handel in Ost-Österreich nur ein Testlauf für das gesamte Bundesgebiet sein wird: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Lage in Bundesländern mit aktuell niedrigen Infektionszahlen ändert – und spätestens dann wird das Eintrittstesten wohl auch dort ein Thema werden. Das gefährdet Arbeitsplätze und führt zu keinem gesundheitlichen Nutzen, denn der Handel ist kein Infektionstreiber. Daher muss ein Einkauf mit FFP2-Maske und mit der Quadratmeterbeschränkung in allen Geschäften weiterhin möglich bleiben. Es ist außerdem zu befürchten, dass die angekündigte Regelung wieder einmal nicht verfassungskonform ist.“


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