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21. April 2021 | Gesundheit, Parlament

Tierärzte müssen in ihren Gesellschaften das Sagen haben!

FPÖ-Gesundheitssprecher Kaniak: "Hohe Verantwortung erfordert klare Regelung hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse, ähnlich wie beim Apothekengesetz."

„Tierärzte erbringen im Bereich des Tierschutzes, für die Qualität unserer Lebensmittel, aber auch im Bereich der Seuchenbekämpfung großartige Leistungen“, sagte heute, Mittwoch, der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak anlässlich der Nationalrats-Debatte über ein neues Tierärztegesetz.

Gesellschafter dürfen Arzt nicht überstimmen

An der Regierungsvorlage gebe es einen gewichtigen Kritikpunkt: „In den nun vorgesehenen Tierarztgesellschaften ist es notwendig, dass der verantwortliche Tierarzt zu mehr als 50 Prozent beteiligt sein muss. Genau 50 Prozent können zu einer Pattsituation führen, in der sich der Tierarzt gegen einen gleich starken Gesellschafter nicht durchsetzen kann“, so Kaniak. Dies sei bei einem freien Beruf mit so großer Verantwortung inakzeptabel.

Orientierung an Apothekengesetz empfohlen

Daher empfahl Kaniak eine Regelung analog zum Apothekengesetz, das bereits intensiven Prüfungen durch den Europäischen Gerichtshof standgehalten habe und ebenfalls einen Mehrheitsgesellschafter mit mehr als 50 Prozent vorschreibe.


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