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02. Dezember 2021 | FPÖ, Menschenrechte, Verfassung

Türkis-Grün bereitet Beugehaft für Ungeimpfte vor

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Geplante Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 würde diese ungeheuerliche Vorgangsweise ermöglichen."

Türkis-Grün bereitet Beugehaft für Ungeimpfte vor!

Foto: Werner Grotte

„Die totalitären Züge der türkis-grünen Bundesregierung in der Impf-Frage nehmen immer furchtbarere Formen an.“ Zu diesem Ergebnis kommt die freiheitliche Verfassungssprecherin und FPÖ-Klubobmannstellvertreterin Susanne Fürst heute, Donnerstag, im Vorfeld des parlamentarischen Verfassungsausschusses. Auf dem Programm steht die Reparatur des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991. Dieses müsse abgeändert werden, weil der Verfassungsgerichtshof die darin enthaltene Beugehaft im Oktober 2020 als verfassungswidrig eingestuft hatte. Um dieses Zwangsinstrument nicht mit Jahresende gänzlich zu verlieren, hat die Bundesregierung eine Novellierung vorgelegt. „In den Erklärungen betont die Regierung zwar, dass die Vollstreckung der Beugehaft in Österreich die Ausnahme sei, da üblicherweise mit Geldstrafen als Beugemittel das Auslangen gefunden werde. Nach dem ungerechtfertigten Abstempeln Ungeimpfter als die 'bösen Menschen' des Landes müssen aber alle Alarmglocken schrillen, und es muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass diese Beugehaft gegen all jene zum Einsatz kommt, die sich nicht impfen lassen wollen oder können“, warnt Fürst.

Impf-Verweigerer als "Häfen"-Kandidaten?

Die Beugehaft könne laut aktuellem Gesetzesentwurf genauso gegen Personen zum Einsatz gebracht werden, die eine Corona-Impfung verweigern, da diese eine Handlung darstellt, die sich wegen ihrer eigentümlichen Beschaffenheit nicht durch einen Dritten bewerkstelligen lässt. Das Bundesverfassungsgesetz 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit (PersFrSchG) schütze eigentlich Menschen in ihrer persönlichen Freiheit – eine Beugehaft für Ungeimpfte sei der Regierung aus FPÖ-Sicht aber durchaus zuzutrauen, denn die persönliche Freiheit darf einem Menschen grundsätzlich dann entzogen werden, „wenn Grund zur Annahme besteht, dass er eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten sei oder wegen psychischer Erkrankung sich oder andere gefährde“.

FPÖ-Initiative im Verfassungssusschuss

Die unsachlichen Wortmeldungen der Regierungsspitze („Pandemie der Ungeimpften“) legen den Schluss nahe, dass die Passage so ausgelegt werde, dass die Beugehaft auch für Ungeimpfte zur Anwendung kommen könne. Die freiheitliche Verfassungssprecherin wird daher im heutigen Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien eine Garantie einfordern, dass keine Beugehaft für Ungeimpfte eingeführt wird. „Obwohl das Instrument einer Beugehaft in anderen Bereichen durchaus sinnvoll erscheint, werden wir dieses Gesetz heute im Ausschuss ablehnen, um zu verhindern, dass es als weiteres Instrument der Unterdrückung ungeimpfter Personen zum Einsatz kommt“, betonte Fürst.


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