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22. April 2021 | Finanzen, Justiz

Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist wichtig!

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Bei Gewalt gegen Frauen auch kulturellen Hintergrund betrachten."

Die Freiheitlichen stimmen dem Antrag zur Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in Bezug auf Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu, erklärte heute, Donnerstag, FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in der Plenardebatte im Nationalrat. Richter müssten schon bei der Ausbildung sensibilisiert werden, wenn es um Gewalt gegen Schwächere gehe.

Frauen als Eigentum der Männer

Es sei ein gesellschaftliches Problem, führte Stefan weiter aus. Dies sehe man auch bei den traurigen Fällen der Frauenmorde, die oft aus einer Beziehung resultierten. Man müsse dabei auch dem kulturellen Hintergrund Beachtung schenken, wo Frauen oft als weniger wert betrachtet würden und die Männer sich im Recht fühlten, wenn sie mit Gewalt bis hin zum Mord vorgingen. Auch dieser Punkt solle Bestandteil der Ausbildung der Richter sein.

Gerichtsgebühren sollten im Ressort verbleiben

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger nannte in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat einige Punkte, wie man das Gerichtsorganisationsgesetz einnahmenseitig regeln könnte. „Grundsätzlich könnte man die Gerichtsgebühren auch in der Justiz wirklich effizient einsetzen. Heute haben wir nämlich die ‚widerspenstige Situation‘, dass zwar die Gerichtsgebühren als Einnahmen verbucht werden, diese werden dann aber dem allgemeinen Budget und letztendlich dem Finanzminister zugeführt. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Justiz selbst ihr Geld verwenden dürfte, dann könnte man nämlich auch den Mitarbeiterstand in diesem Bereich entsprechend ausstatten – das wäre eigentlich ein ganz einfaches Verfahren“, betonte Ragger.

Auch Justiz braucht ein Kontrollsystem

„Die Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist wichtig. So ist es gut, dass man in erster Linie die Richter in Bereichen neu ausbildet, wenn es sich etwa um die Fragen der sexuellen Integrität handelt. Es ist selbstverständlich, wenn es um sexuelle Übergriffe geht, dass die Richter dementsprechend geschult und ausgebildet werden. Ebenso ist ein wesentlicher Punkt, dass man letztendlich auch in der Justiz, so wie in jedem privatrechtlichen Unternehmen, ein Kontrollsystem einzieht. In Summe sind diese notwendigen Maßnahmen ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber das hindert uns nicht, noch effizienter im Justizbereich zu werden“, merkte Ragger zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vorlageberichts an.


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