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16. Februar 2021 | Bildung, Wissenschaft und Forschung

Universitätsgesetz-Novelle: ÖVP-Faßmann folgt nur Wünschen universitärer Lobbying-Gruppen

FPÖ-Wissenschaftssprecher Graf fordert die Einrichtung eines Unterausschusses des Wissenschaftsausschusses, um mit Experten vorliegenden Entwurf beraten zu können.

„Das ist eine Reform ohne Reform, denn ÖVP-Wissenschaftsminister Heinz Faßmann folgt im Wesentlichen nur den Wünschen von universitären Lobbying-Gruppen und verwässert weiterhin die bisher gut implementierte UG-Reform 2002.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf die Novelle des Universitätsgesetzes nach dem Begutachtungsprozess.

Kompetenzen verwässert, Bürokratismus ausgebaut

„Hauptsächlich werden nun Kompetenzen von Entscheidungsträgern verwässert und die Verantwortung weiter demokratisiert, sodass wieder einmal bei Fehlentwicklungen niemand schuld sein wird. Auch werden bisher klare Kompetenzzuordnungen zu Rektorat, Senat und gewerkschaftlicher sowie studentischer Mitbestimmung weiter vermengt. Der Bürokratismus wird weiter ausgebaut, wie etwa im Bereich der Mindeststudienleistung oder bei den Kettenverträgen. Die Rechtsstaatlichkeit hingegen wird verhindert, wie etwa bei den Berufungsverfahren“, kritisierte Graf.

Zukünftiges belastet, Pfusch wird System

„Überdies brauchen Rektoren bei ihrer Wiederbestellung ohne Ausschreibung nicht einmal mehr eine qualifizierte Mehrheit im Uni-Rat. Auch werden 90 Prozent dieser Reform erst nach dieser Legislaturperiode wirken, und somit wird Zukünftiges belastet. Wenn dieses Gesetz das Beste aus beiden Welten der Regierungsparteien von ÖVP und Grünen ist, dann wird im Wissenschaftsbereich offensichtlich auch der Pfusch zum System. Im weiteren parlamentarischen Prozess gilt es nun zu retten, was noch zu retten ist. Daher verlangen wir die Einrichtung eines Unterausschusses des Wissenschaftsausschusses, um mit Experten den nun vorliegenden Entwurf beraten zu können“, so der FPÖ-Wissenschaftssprecher.


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