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17. November 2020 | Inneres, Islam, Justiz

Verdächtigen mit Scharia-Phantasien muss österreichischer Pass entzogen werden

FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Terrorverdächtiger als Spitals-Bewacher – Krankenhaus muss Zusammenarbeit mit Sicherheitsfirma beenden."

Rund zwei Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt werden immer mehr Informationen über das Leben den Attentäters bekannt. So zeigen sich viele der im Rahmen von Hausdurchsuchungen Verhaftete in ihren Einvernahmen als IS-Anhänger und Befürworter der Scharia. Der Attentäter selbst soll während der Zeit des ersten 'Lockdown' in einem Wiener Spital als Sicherheits-Mitarbeiter tätig gewesen sein. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer: „Ein verurteilter IS-Anhänger, der auf Bewährung auf freiem Fuß ist, kann kein Sicherheitsmann sein, denn er ist ein Unsicherheitsfaktor. Ich möchte mir nicht ausmalen, was der spätere IS-Attentäter in einem Krankenhaus alles hätte anrichten können. Das muss für die Firma, die ihn als Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt hat, Konsequenzen haben. Der Spitalsbetreiber muss den Vertrag mit dieser Firma beenden. Es muss zudem auch geprüft werden, wo diese Firma im öffentlichen Bereich sonst noch im Einsatz ist.“

"Der Islam ist meine Welt"

In den Einvernahmen bei der Polizei haben viele Verdächtige aus ihrer Zuneigung zum sogenannten „Islamischen Staat“ und zur Scharia keinen Hehl gemacht. „Der Islam ist meine Welt. Natürlich würde ich es gern haben, dass die ganze Welt ein großer islamischer Staat wird“, soll ein Verdächtiger bei seiner Einvernahme beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ausgesagt haben. Auch über die Scharia als rechtsgültige Norm „brauche man nicht diskutieren“, so eine weitere Aussage.

Einziges "heiliges Buch" Bundesverfassung

„Wer gegenüber den Behörden eine derartige Weltanschauung offenbart, dem muss die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden, so derjenige diese besitzt. In Österreich ist das einzige „heilige Buch“ die Bundesverfassung, an die sich jeder Staatsbürger zu halten hat. Wer die Scharia über heimische Gesetze stellt, ist nicht würdig, die österreichische Staatsbürgerschaft zu haben. Sollte es sich bei den Einvernommenen um Ausländer handeln, muss ihnen die Aufenthaltsberechtigung entzogen werden“, hält Hofer abschließend fest.


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