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Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht!

FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Regierung ist verfassungsmäßig verpflichtet, mit den Grundrechten der Bürger schonend umzugehen, auch in Krisenzeiten."

Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht! - FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Regierung ist verfassungsmäßig verpflichtet, mit den Grundrechten der Bürger schonend umzugehen, auch in Krisenzeiten."

Foto: FPÖ

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst nahm heute, Freitag, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer zur Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen kommenden Sonntag Stellung. Diese Versammlung soll laut Fürst unbedingt friedlich verlaufen – gegen Zwang, für die Freiheit.

Diffamierende Äußerungen Nehammers

Hinsichtlich der Äußerungen von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer, der von einer „perfiden Ausnutzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit“ und diffamierend von „Radikalen und Demokratieverweigerern“ gesprochen hatte, stellt Fürst die Frage, wer hier in Wahrheit perfide vorgehe. Denn bei der Versammlungsfreiheit handle es sich um ein zentrales Grundrecht, das im Staatsgrundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Es gehe dabei darum, eine inhaltliche politische Botschaft zu vermitteln, jeder freie Bürger könne teilnehmen, der sich politisch äußern möchte.

Kritische Bürger werden eingeschüchtert

Fürst sprach vom Recht der kollektiven Meinungsfreiheit. Die Bundesregierung habe 2020 die individuelle Meinungs- und Redefreiheit bereits massiv eingeschränkt und gehe nun daran, auch die Versammlungsfreiheit abzubauen. Die Teilnehmer würden als "Corona-Leugner" oder "Verschwörungstheoretiker" beschimpft. Damit wolle man bewirken, dass sich niemand mehr dorthin traue.

Machtverschiebung vom Parlament zur Exekutive

In Wirklichkeit seien diese Menschen aber Teil der sonst so hochgehaltenen Zivilgesellschaft, betonte Fürst, Menschen, „die sich daran stoßen, mit welcher Überheblichkeit und Arroganz verfassungsfeindliche Gesetze verabschiedet werden, und die die massiven Machtverschiebungen weg vom Parlament zur Exekutive stören“. Der Gesundheitsminister könne nur mit Verordnungen mittlerweile fast alles verbieten. Es handle sich um Unternehmer, die verzweifelt seien, Personen in Kurzarbeit und Arbeitslose, ältere Menschen, die gegen die verordnete soziale Isolation einträten, Eltern, deren Kinder nachhaltig geschädigt würden in ihrer Gesundheit, ihrer Psyche und ihrer Bildung. In der Jugendpsychiatrie könnten mittlerweile nur noch die akutesten Fälle behandelt werden, das sei ein entsetzliches Faktum. „Die Proteste richten sich gegen die Vernichtung der Grundrechte, der Erwerbsfreiheit und der Selbstbestimmung“, betonte die freiheitliche Verfassungssprecherin. Die Menschen seien auch verärgert, weil das Coronavirus zunehmend politisch instrumentalisiert werde.

Maßnahmen schädlicher als das Virus

Fürst wies darauf hin, dass die Regierung verfassungsmäßig verpflichtet sei, mit den Grundrechten der Bürger schonend umzugehen, und zwar auch in Krisenzeiten. Stattdessen agiere sie nach dem Motto „Soviel Beschränkungen wie möglich, so wenig Freiheit wie unbedingt notwendig“. „Die Grundrechte gelten aber nicht nur in guten Zeiten, wir müssen sie insbesondere in Krisensituationen bewahren.“ Mittlerweile seien die Schäden durch die Maßnahmen größer als durch das Virus, aber die Regierung ignoriere alle Studien, wonach der "Lockdown" schädlich und nicht zielführend sei.

Gesundheitssystem keineswegs überlastet

„Aber mehr Menschen sterben jetzt an den Maßnahmen als am Virus selbst, und auch die Arbeitslosigkeit und die Rezession erhöht die Anzahl der Toten“, führte Fürst weiter aus. Bundeskanzler Sebastian Kurz argumentiere ohne Fakten. Ein Weiterführen des "Lockdown" sei nur zulässig, wenn das Gesundheitssystem zusammenbreche. Dies sei aber nicht der Fall. Gestern , Donnerstag, habe es bundesweit 304 Corona-Patienten auf den Intensivstationen gegeben und auf den normalen ca. 1.500. Dies sei zwar relativ viel, aber bei weitem kein drohender Zusammenbruch.

Wo waren Abstand und Masken bei BLM-Demo?

„Die Bürger sträuben sich gegen diese unlogischen Maßnahmen“, so Fürst. Es handle sich bei diesen Menschen nicht um "Extremisten", um "Gesindel" oder um "Covidioten". Es sei demokratiegefährdend, wenn der Innenminister sich so pauschal äußere. Die Versammlungen gegen die Regierungspolitik seien sicher nicht angenehm für die Regierung, aber es sei der Sinn des Versammlungsrechts, dass man protestieren könne. Die „Black Lives Matter“-Demonstration in Wien sei vom Gesundheitsminister gelobt worden, aber dort habe es keinen Zwei-Meter-Abstand gegeben und keine Masken. Bei Versammlungen im Freien sei bisher keine massive Erhöhung des Infektionsgeschehens festgestellt worden, und dies werde auch diesmal der Falls ein.

Innenminister muss friedliche Proteste ermöglichen

Der Innenminister sei dafür zuständig, friedliche Proteste zu ermöglichen. Das war in der Vergangenheit zum Beispiel auch bei den "Donnerstagsdemonstrationen" der Fall gewesen. Fürst erinnerte an diesem Zusammenhang auch an die Demonstrationen gegen den Akademikerball, wo es massive Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt und Angriffe auf Ballbesucher und Polizisten gegeben habe. Aber niemand habe deshalb das Versammlungsrecht in Frage gestellt und die anderen Teilnehmer wie etwa die Sozialistische Jugend oder kirchliche Würdenträger verantwortlich gemacht für die extremistischen Gewalttäter. Es gebe keine Kontaktschuld, wenn man mit anderen Personen auf einer Versammlung ist.

Großes Schweigen in der Hofburg

Kritik übte die freiheitliche Verfassungssprecherin am Bundespräsidenten. „Ich warte seit Monaten, dass er gegen die Vernichtung der Grundrechte Stellung nimmt, zur Situation unserer Kinder und Jugendlichen und zur Massenarbeitslosigkeit und zur Wirtschaftskrise, die durch die Maßnahmen der Regierung verursacht wurden. Aber hier herrscht bisher großes Schweigen in der Hofburg.“


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