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30. März 2022 | Gesundheit, Justiz, Verfassung

VfGH-Entscheidungen über Corona-Maßnahmen sind krasse Fehlentscheidungen

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Anscheinend parteipolitisch motivierter Konsens der Verfassungsrichter, Regierung vor Folgen ihrer übergriffigen Corona-Politik zu schützen."

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "VfGH-Entscheidungen über Corona-Maßnahmen sind krasse Fehlentscheidungen."

Foto: FPÖ

Scharfe Kritik an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu mehreren Corona-Maßnahmen, allen voran dem „Lockdown für Ungeimpfte“, übte heute, Mittwoch, die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. „Für mich handelt es sich hier um mutmaßlich parteipolitisch motivierte Gefälligkeitsentscheidungen, um die Regierung vor den Folgen ihrer maßlosen, übergriffigen und grundrechtsfeindlichen Corona-Politik zu schützen“, sagte Fürst.

Regierungspropaganda hat sich als grundfalsch erwiesen

Dies werde offensichtlich aus der fadenscheinigen Begründung, Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein habe „vertreterbarerweise annehmen“ können, dass Ungeimpfte ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko sowie ein deutlich größeres Risiko einer schweren Erkrankung haben. „Das bedeutet im Klartext: Die Regierung verbreitet im Vorfeld mithilfe von ihr ausgesuchter 'Experten' und der durch Millionen-Förderungen angefütterten Medien ihre Propaganda. Und der VfGH attestiert dem Gesundheitsminister in der Folge, dass es vertretbar war, dieser Propaganda, die sich – etwa im Hinblick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr durch Ungeimpfte – als grundfalsch erwiesen hat, zu folgen“, so Fürst.

Kapitulation des VfGH vor übergriffiger Regierung

„Wenn sich der VfGH künftig bei der Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen und Verordnungen auf eine pauschale Vertretbarkeitsprüfung zurückzieht, dann kapituliert er als höchste richterliche Instanz vor einer übergriffigen Regierung und läutet das Ende des Rechts- und Verfassungsstaats Österreich ein“, beklagte Fürst. Die Linie stehe im krassen Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des VfGH in Asylfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Abschiebungen, bei der von einer bloßen Verhältnismäßigkeitsprüfung keine Rede sein könne, sondern zahlreiche überwiegend unerfüllbare Bedingungen gestellt würden, was regelmäßig zur Aufhebung negativer Asylbescheide führe.

Windelweiche "Sonderprüfung" für Sonderrechts-Regime

Die Entscheidung sei auch angesichts der im Verfahren durch den VfGH an das Gesundheitsministerium gestellten, sehr detaillierten und auf tatsächliche Evidenz abzielenden Fragen völlig unverständlich, zumal das Ministerium bei der Beantwortung völlig versagt habe und die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen dadurch einmal mehr offenkundig wurden. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass der VfGH das Corona-Sonderrechts-Regime mit einer windelweichen 'Sonderprüfung' belohnt. Auch für den VfGH spielt die Evidenz bei der Bewältigung der Corona-Krise offensichtlich nicht die geringste Rolle, und er ist bedauerlicherweise bereit, die Willkür-Politik einer völlig überschießenden schwarz-grünen Chaos-Regierung abzunicken“, so die freiheitliche Verfassungssprecherin.


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