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09. Jänner 2019 | Europäische Union, Familie

Vilimsky: „Prüfung der Familienbeihilfe wird Rechtmäßigkeit bestätigen“

"Österreichische Lösung ist rechtskonform – EU soll lieber diskriminierende EU-Verordnung prüfen"

Der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky hält eine Prüfung der Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe für unnötig. „Die Rechtmäßigkeit der österreichischen Bundesregierung liegt auf der Hand. Es wird Zeit, dass endlich ein Schlussstrich gezogen wird. Österreich hat es nicht verdient, ewig als Sündenbock dargestellt zu werden. Das sollte auch die EU-Kommission zur Kenntnis nehmen“, so Vilimsky.

Angebracht sei eher eine Überprüfung der entsprechenden EU-Koordinierungsregeln, die in der EU-Verordnung 883/2004 enthalten sind, meinte der FPÖ-Politiker. Denn aus seiner Sicht seien diese äußerst fragwürdig und sogar diskriminierend. Einige Punkte führt Vilimsky aus:

Punkt 1: Österreich hat im Jahr 2017 an 29 europäische Staaten und in Summe an 29.395 Kinder die volle Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag überwiesen. Eine solche Konstellation tritt in der Regel dann ein, wenn in Österreich ein Elternteil arbeitet, der andere Elternteil allerdings, der mit dem Kind im Ausland lebt, nicht arbeitet. „Der Logik folgend müsste jener Staat, wo das Kind lebt, die gesetzlich zustehenden Leistungen an die Familie überweisen. Allerdings mussten jene Staaten, die eine niedrigere Familienleistung als die österreichische Familienbeihilfe haben, keinen Cent an die Eltern zahlen. Das ist nicht gerecht“, sagte Vilimsky. Staaten wie etwa Bulgarien, die Slowakische Republik, Ungarn, Rumänien oder Kroatien profitieren massiv durch diese „Entlastung“ auf Kosten Österreichs.

Punkt 2: Umgekehrt muss Österreich auch dann einen Beitrag – eine sogenannte Differenzzahlung – ins Ausland überweisen, wenn ein Elternteil in Österreich NICHT arbeitet, sondern stattdessen der andere Elternteil, der mit dem Kind im Ausland lebt. Der betroffene Staat, wo das Kind lebt, zahlt seine Beihilfe zuerst. Ist diese niedriger als die österreichische, muss Österreich eine Differenzzahlung überweisen, damit die Eltern auf jene Summe kommen, die der österreichischen Familienbeihilfe entspricht. Es genügt allein die Anwesenheit eines Elternteils in Österreich, wenn der andere Elternteil arbeitet. Für das Kind wird somit die Familienleistung bezogen „als ob“ es in Österreich leben würde – was aber nicht der Fall ist. Ist das gerecht? Eltern, deren Kinder u.a. in Bulgarien, der Slowakischen Republik, Ungarn, Rumänien oder Kroatien wohnhaft sind, profitieren von der hohen Differenzzahlung aus Österreich. Eine solche muss nur dann nicht überwiesen werden, wenn kein Elternteil arbeiten geht.

Punkt 3: Es wurde unter anderem von einem EU-Kommissionssprecher der Eindruck erweckt, dass Arbeitnehmer, die ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, auch dieselben Beihilfen zu erwarten hätten. Vilimsky dazu: „Das mag bei einigen Leistungen durchaus zutreffen - auf die Familienbeihilfe allerdings nicht. Diese Sozialleistung wird aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bezahlt und dieser finanziert sich überwiegend durch die Dienstgeberbeiträge und Beiträgen von Einkommenssteuern. Die österreichische Familienbeihilfe wird auch nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt. Wenngleich jemand aufgrund seiner Erwerbstätigkeit eine Versicherungsleistung beziehungsweise einen Rentenanspruch erworben hat, ist dennoch zu hinterfragen, warum diese Personen eine Leistung erhält, die Kraft Gesetz gar nicht durch eine Erwerbstätigkeit ausgelöst wird. Warum die entsprechende EU-Verordnung eine solche Ungleichbehandlung vorsieht, bleibt schleierhaft."

Punkt 4: Die Familienbeihilfe ist eine vom Staat bezahlte sowie eine teilweise Refundierung der Unterhaltskosten an Eltern, die eben einen Mehraufwand aufgrund ihrer Kinder haben. Unterhaltskosten wurden bereits vor Einführung der Indexierung der Familienbeihilfe indexiert. Vilimsky verweist auf den sogenannten Mischunterhalt, den ein getrenntlebender oder geschiedener Elternteil, dem anderen Elternteil, der sich um das Kind im Ausland kümmert, bezahlen muss. Der Mischunterhalt berücksichtigt nur zum Teil das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Herangezogen werden auch die tatsächlichen Kosten des Wohnens, der Nahrungsbeschaffung, der ärztlichen Versorgung, der Schule, des Transports, der Freizeitaktivitäten etc. welche Kinder im entsprechenden Land haben, wo sie wohnen.

Vilimsky abschließend: „Die Familienleistungen sind in den einzelnen EWR-Staaten und der Schweiz vollkommen unterschiedlich geregelt. Die EU hat geglaubt, sie kann mit einer Verordnung alles reglementieren. Faktisch hat sie damit einen Rattenschwanz an Problemen geschaffen. Ausbaden müssen dies sämtliche Mitgliedsstaaten, die hohe Familienleistungen haben. Die EU-Kommission wäre gut beraten, auf diese Fragen eine Lösung zu finden. Die Indexierung der Familienbeihilfe jedenfalls ist eine notwendige Antwort aus Österreich.“

SPÖ-Chef Kern forderte schon 2016 Indexierung der Familienbeihilfe

Einen interessanten Vergleich brachte dazu FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch: Sie wies darauf hin, dass das Zitat „Ich bin dafür, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht mit den Eltern nach Österreich gekommen sind, auf das lokale Niveau in Bulgarien, Rumänien und Ungarn zu reduzieren“, nicht aus dem Kanzleramt, Vizekanzleramt, dem Sozialministerium oder dem FPÖ-Parlamentsklub, sondern, man lese und staune, direkt aus der SPÖ stammt - in einem Interview im November 2016 mit der „Kleinen Zeitung“ erklärte dies der damalige SPÖ-Kanzler Christian Kern.

SPÖ verliert immer mehr an Glaubwürdigkeit

Geradezu skurril mute es mittlerweile an, wenn wieder haltlose Kritik aus dem zerstrittenen und maroden Lager der SPÖ zu Reformschritten der Bundesregierung komme, für die man selbst wohl zu bequem und lethargisch gewesen sei, wohl aus Furcht vor den übermächtigen roten Funktionären, zeigte sich Belakowitsch belustigt über den eskalierenden Glaubwürdigkeitsverlust der SPÖ.


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