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16. November 2021 | FPÖ, Parlament, Volksanwaltschaft

„Volksanwaltschaft soll sich auch steirischer UVP-Skandale annehmen!“

FPÖ-Volksanwaltssprecher Ragger: "Gekaufte und getürkte UVP-Berichte - müssen prüfen, ob nicht auch andere Bundesländer von diesen Machenschaften betroffen sind."

Völlige Aufklärung der Vorwürfe über vermeintliche Selbstgenehmigung von Großprojekten in der Steiermark wie etwa Windparks fordert der freiheitliche Volksanwaltschafts-Sprecher Christian Ragger heute, Dienstag, in seiner Rede im Zuge der Debatte um das Budget der Volksanwaltschaft im Parlament. „Die nachträgliche Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stellt eine Kernaufgabe der Volksanwaltschaft dar. Die Fälle in der Steiermark sind erschütternd. Ökologiebüros stehen im Verdacht, Prüfungsberichte selbst geschrieben zu haben. Auch höchste Landesbeamte sollen hier verstrickt sein. Damit künftig die Staatsanwaltschaft vermehrt lückenlos aufdecken und arbeiten kann, sollte die Volksanwaltschaft für Aufklärung vermehrt Unterstützung erhalten“, so Ragger.

Wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Missständen

Die Volksanwaltschaft leiste einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Bekämpfung von Missständen in Österreich. „Sollten sich die Vorwürfe der gekauften UVP bestätigen, so stellen diese eine Veruntreuung der Interessen der steirischen Bevölkerung dar! Es wird zu prüfen sein, ob nicht auch andere Bundesländer von diesen Machenschaften betroffen sind. Auch in Kärnten kritisierte unser FPÖ-Landesobmann Erwin Angerer undurchsichtige UVP-Berichte bei Windrädern. Es ist unmöglich, dass Private an Verfahren und Gesetzen illegale Einflussnahme betreiben können. Dass das Budget der Volksanwaltschaft für 2022 angehoben wird , ist sehr zu begrüßen, zeigt sich doch, dass mit einer Bilanz von 10.000 erledigten Fällen von 18.000 Beschwerden, die öffentliche Verwaltung und Menschenrechte betreffen, effizient und bürgernah gearbeitet wird“, erklärte der Freiheitliche.

Politik muss Volksanwälten zuhören

Empfehlungen der Volksanwaltschaft dürften von der Politik nicht ungehört bleiben. „Dass aber in vielen Prüfbereichen die Forderungen der Volksanwaltschaft in der Politik auf taube Ohren stoßen, ist erschreckend. In Kärnten werden etwa, dem Beispiel Missstände bei Menschenrechtsfragen folgend, im 21. Jahrhundert Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen auf Bauernhöfen menschenunwürdig gehalten. Dass entsprechende Chancengleichheitsgesetze in den Bundesländern noch immer nicht umgesetzt werden, spricht für Überheblichkeit und Hinwegsetzung über die berechtigten und richtigen Empfehlungen zur Prävention. Wir müssen sicherstellen, dass die Volksanwaltschaft in den kommenden Jahren zu einer rechtswahrenden Verteidigerin der Österreicherinnen und Österreicher aufsteigt“, forderte Ragger.


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