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Wann beginnt der Verfassungsgerichtshof, die Grundrechte der Österreicher zu schützen?

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Aufhebung des Ausgangsverbots im Asylzentrum Traiskirchen ist zynische Verhöhnung der unterdrückten und überwachten Bürger."

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Aufhebung des Ausgangsverbots im Asylzentrum Traiskirchen ist zynische Verhöhnung der unterdrückten und überwachten Bürger."

Foto: FPÖ

Als zynische Verhöhnung der seit mehr als eineinhalb Jahren unter dem Vorwand der Corona-Bekämpfung unterdrückten und überwachten Österreicher bezeichnete heute, Mittwoch, FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach ein Ausgangsverbot für Asylwerber in Traiskirchen zu Zeiten des totalen "Lockdown" im Frühjahr 2020 rechtswidrig und überschießend gewesen sei. „Die illegalen Einwanderer, die durch die halbe Welt reisen, um im Land ihrer Wahl Asyl zu fordern, sind anscheinend die einzigen, deren Grundrechte dem Verfassungsgerichtshof ein Anliegen sind“, so Fürst.

VfGH Hilfsorgan der schwarz-grünen Regierung

Wenn es um die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher gehe, übe sich der VfGH hingegen in Zurückhaltung beziehungsweise betätige sich nötigenfalls als selbsternanntes Hilfsorgan der schwarz-grünen Regierung. „Zwar wurden auch hier zahlreiche Regelungen aufgehoben, allerdings so gut wie immer mit dem Hinweis beziehungsweise sogar einer Art ‚Gebrauchsanweisung‘, wie man jede erdenkliche Freiheitsberaubung so gestalten könnte, dass sie der Prüfung durch das Höchstgericht standhält“, betonte Fürst.

Privilegiert sind nur illegale Einwanderer

„Ich frage mich, ob und wann der Verfassungsgerichtshof endlich beginnt, die durch die Verfassung gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher effektiv und nachhaltig vor der überschießenden Corona-Politik zu schützen. Trotz offensichtlich fehlender Verhältnismäßigkeit und fehlender beziehungsweise widersprüchlicher Evidenz werden vom Höchstgericht sämtliche Einsperr-, Unterdrückungs- und Überwachungsmaßnahmen durchgewunken oder maximal im Nachhinein kosmetisch korrigiert, so lange sie sich gegen die hier ansässige Bevölkerung richten. Eine privilegierte Stellung genießen hier, wie nun bewiesen wurde, lediglich illegal eingereiste Fremde“, kritisierte die freiheitliche Verfassungssprecherin.


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