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09. Dezember 2019 | Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

Wegen Formalfehlers: Glyphosat-Verbot kommt nicht

FPÖ-Klubobmann Kickl: „ÖVP versteckt sich hinter EU, um unerwünschtes Gesetz zu hintertreiben.“

Das im vergangenen Sommer beschlossene Verbot des mutmaßlich krebserregenden Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat kommt nun doch nicht – wegen eines Formalfehlers. Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet.

Unverständliche Entscheidung

Die nun angekündigte Nichtkundmachung des Glyphosat-Verbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein erscheine unverständlich, zumal die EU-Konformität eines Gesetzesbeschlusses erst im Zuge eines allfälligen Vertragsverletzungsverfahrens durch den EuGH zu prüfen wäre, sagte dazu heute, Montag, FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl.

Geforderte EU-Notifikation wurde nachgeholt

„Aus unserer Sicht hat das Ganze einen schalen Beigeschmack“, erklärte Kickl. „Es scheint, als hätte die ÖVP ein Formal-Argument der EU dafür missbraucht, ein Gesetz, das sie partout nicht haben will, zu hintertreiben. Die geforderte Notifikation vor einer Kundmachung wurde ja schließlich nachgeholt“, so der FPÖ-Klubobmann.

FPÖ steht zum beschlossenen Gesetz

„Inhaltlich stehen wir zum beschlossenen nationalen Glyphosat-Verbot ab 1. Jänner 2020. Sollten wir aber im Parlament tatsächlich einen neuen Anlauf brauchen, muss das so umgesetzt werden, dass jedwede formale Sabotagemöglichkeit von vornherein ausgeschlossen wird“, betonte Kickl.


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