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21. September 2022 | Justiz, Parlament, Verfassung

Wir brauchen keinen Bundesstaatsanwalt, sondern andere politische Kultur bei Postenbesetzungen!

FPÖ-Parlamentarier Schrangl: "Direkt gewählte Abgeordnete haben ein Recht darauf, im Sinne der Bürger Fragen über Entscheidungen des Justizministers zu stellen."

„Das Bild, das vor allem die österreichische Regierungspolitik abgibt, ist eines, als ob jeder Politiker korrupt wäre und man bei ihm ein Gesetz bestellen könne. Dem ist aber nicht so. Vielmehr sitzen in diesem Hohen Haus 183 Abgeordnete, die bei den Bürgern vor Ort sind und denen sie Fragen stellen können. Das alles ist bei einem Bundesstaatsanwalt nicht mehr möglich“, so FPÖ-Parlamentarier Philipp Schrangl in seiner Rede in der Nationalratssitzung heute, Mittwoch.

FPÖ spielt bei Verfassungsänderung nicht mit

Ein Bundesstaatsanwalt, wie ihn die Bundesregierung einführen will, sei nicht mehr demokratisch legitimiert und unterliege auch keiner Kontrolle durch das Parlament mehr: „Es ist ein Grundsatz unserer Verfassung, dass die von den Bürgern direkt gewählten Abgeordneten ein Fragerecht an den Justizminister zu dessen Entscheidungen haben. Es wird mit uns Freiheitlichen daher keine Möglichkeit geben, einen Bundesstaatsanwalt zu schaffen, weil durch ihn Probleme nur verlagert werden und dies insgesamt eine Gesamtänderung unserer Verfassung darstellen würde: Nämlich dass die Kontrolle der gewählten Abgeordneten über die schärfste Staatsgewalt, die über die Freiheit von Menschen entscheidet, schlichtweg entmachtet wird. Dieses Recht auf Kontrolle darf den Bürgern nicht aus der Hand genommen werden!“


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