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15. März 2021 | Asyl, Inneres

Wo bleibt der angekündigte Asyl-Stopp für Österreich?

FPÖ-Bundesparteiobmann Hofer: "Trotz Ankündigung des Innenministers sind Grenzen für illegale Migranten auch ohne Corona-Tests offen wie ein Scheunentor."

Im April 2020 verkündete ÖVP-Innenminister Karl Nehammer, dass Asylwerber die Grenze nach Österreich ab sofort nur dann überqueren dürften, wenn sie einen negativen Corona-Test an der Grenze vorweisen können. Was bis heute fehlt, ist eine Bilanz zu diesem Thema aus dem Innenministerium, fordert FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer den Innenminister auf, hier Zahlen und Daten zu veröffentlichen: „Faktum ist, dass im Vorjahr 14.192 Menschen in Österreich um Asyl angesucht haben – ein Plus von 1.306 Personen gegenüber dem Jahr 2019. Und das, obwohl im Rest Europas im Vorjahr die Zahl der Asylanträge deutlich abgenommen hat. Eine restriktive Einwanderungspolitik, wie sie die FPÖ fordert, sieht jedenfalls anders aus. Wie so oft folgen den groß inszenierten Ankündigungen der ÖVP nur selten Taten. Wir wollen wissen, wie viele dieser Migranten einen negativen Corona-Test vorweisen konnten.“

Österreicher werden eingesperrt, Illegale nicht

Innenminister Nehammer belaste durch unterlassene strikte Grenzkontrollen nicht nur das Sozialsystem, sondern gefährde auch die heimische Bevölkerung, so Hofer: „Aus Gesprächen mit Exekutivbeamten wissen wir, dass nicht wenige der illegal nach Österreich gekommenen Menschen mit Corona infiziert sind – Atteste, wie von Nehammer angekündigt, werden nicht vorgewiesen. Während in Österreich manche Regionen wegen der Corona-Situation abgeriegelt werden und das Bundesheer bei den Absperrungen eingesetzt wird, bleiben die Außengrenzen offen wie ein Scheunentor.“

Test-Verweigerer werden nicht abgeschoben

Erschwerend komme noch hinzu, dass das Innenministerium auch bei der Abschiebung von Menschen mit negativem Asylbescheid in die Knie gehe. Vor wenigen Tagen wurde ein Protokoll einer internen Besprechung publik, aus dem hervorgeht, dass abgewiesene Asylwerber durch das Verweigern eines Corona-Tests ihre Abschiebung verhindern können. Hofer: „Wenn ein Lehrer den Coronatest verweigert, drohen ihm dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Wenn ein Abzuschiebender das gleiche tut, dann darf er zur Belohnung hierbleiben. Das ist nicht zu akzeptieren. Hier wäre eine harte Linie des Innenministers gefragt.“


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