Skip to main content
27. August 2020 | FPÖ, Justiz, Medien

Wollen Schwarz-Grün unliebsame Bürger vom öffentlichen Diskurs aussperren?

Der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan erläutert im NFZ-Interview die Einwände der FPÖ zum schwarz-grünen Gesetz gegen „Hass im Netz“.

Wollen Schwarz-Grün unliebsame Bürger vom öffentlichen Diskurs aussperren? - Der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan erläutert im NFZ-Interview die Einwände der FPÖ zum schwarz-grünen Gesetz gegen „Hass im Netz“.

Foto: FPÖ

Die Koalitionsparteien planen ein Gesetz gegen „Hass im Netz“. Gibt das Strafrecht nicht genug her, um gegen Beleidigungen, Drohungen u.ä. in den sozialen Netzen vorzugehen?

Stefan: Den Begriff „Hass im Netz“ gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Für das, was damit gemeint ist, gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Maßnahmen. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit der jetzigen Justizministerin knapp nach Amtsantritt, als wir darüber gesprochen haben. Sie hat gesagt, ihrer Meinung nach braucht man keine neuen Gesetze in diesem Zusammenhang, es gehe nur darum, die geltenden Gesetze durchzusetzen. Da gebe ich ihr Recht, und das ist auch unser Ansatz: Menschen, die im Internet oder in sozialen Medien Opfer von Verhetzung oder Cybermobbing oder was auch immer werden, müssen die Möglichkeit haben, so schnell wie möglich ihre Rechte durchzusetzen. Aber da muss man aufpassen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Denn der Ansatz, den es z.B. in Deutschland gibt, die sogenannten Netzwerksperren, das halten wir für sehr gefährlich.

Das heißt, das geltende Strafrecht wäre völlig ausreichend, um sein Recht durchzusetzen. Es gibt lediglich ein Zeitproblem?

Stefan: Das Problem ist, dass man gar nicht weiß, wo man sich hinwenden soll. Man kennt diese großen Plattformen wie Facebook, da weiß man gar nicht, wer zuständig ist, wenn man sich beschweren will. Das muss geklärt werden, vor allem bei den größeren Plattformen, da muss es eine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden geben. Entweder macht das der Medieninhaber von sich aus, oder, wenn er es nicht tut, dann muss ich die Möglichkeit haben, die Justiz anzurufen. Das muss in einer ganz einfachen Art und Weise gehen. Etwa über ein Formular, das man über einen Klick auf der Plattform aufrufen und ausfüllen kann. Reagiert der Medieninhaber nicht darauf, dann schickt man das Formular der Behörde, die dann innerhalb von 72 Stunden reagieren muss. So stellen wir uns das vor. Es geht um Geschwindigkeit, denn wenn der angezeigte Text lange im Netz steht, wird das Problem immer größer.

Sie verwehren sich gegen die Umsetzung von Maßnahmen nach dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das diese Aufgabe an private Firmen auslagert.

Stefan: Ganz genau. Denn da wird in Wahrheit den Betreibern sehr schnell die Verpflichtung auferlegt, sogenannte „problematische“ Medieninhalte zu löschen. Das ist unseres Erachtens nach falsch. Es ist im Prinzip nichts anderes als die Auslagerung der Zensur an ein privates Unternehmen. Das private Unternehmen hat aber keine inhaltliche Prüfung zu machen, sondern wird sich überlegen, wo verdiene ich am meisten Geld, und wo sind Druck oder Schwierigkeiten zu erwarten. Das ist der falsche Ansatz. Denn das würde dazu führen, dass man einen Teil der Diskutanten einfach aus dem Netz entfernen oder sperren kann. Das ist unserem Simmeringer FPÖ-Bezirksvorsteher Paul Stadler passiert, der Opfer einer akkordierten „Beschwerdeaktion“ der politischen Gegner wurde. Facebook konnte das gar nicht inhaltlich prüfen, die haben den Protest gesehen und im Zweifelsfall dann halt Stadlers Facebook-Seite gesperrt. Aber so werden Menschen aus der öffentlichen Diskussion herausgedrängt.

Das heißt, hier würde der Manipulation Tür und Tor geöffnet?

Stefan: Ganz genau. Hat man eine kritische Masse hinter sich, dann muss das Unternehmen Angst haben, dass es politischen Druck bekommt. Oder es möchte nicht an einer Institution anecken oder gar dem Staat. Das ist eben nicht das, was wir Freiheitliche unter einem Rechtsstaat verstehen. Da muss ganz klar sein: Man hat ein Rechtsmittel, man weiß, an wen man sich wendet. Also zunächst an den Medieninhaber, und – falls einem dessen Entscheidung nicht passt – wendet man sich an die Justiz, und diese trifft die letztendliche Entscheidung.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.