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21. März 2019 | Justiz

Ausweisung von Imamen rechtmäßig

Türkische Imame hatten Beschwerde vor dem VfGH eingelegt und blitzten damit ab - Ausweisung wegen Auslandsfinanzierung laut Höchstrichtern verfassungskonform.

Abgeblitzt sind zwei türkische Imame, die gegen ihre Ausweisung Beschwerde eingelegt hatten, vor dem Verfassungsgerichtshof. Dieser bestätigte nämlich nun die verfassungskonforme Rechtmäßigkeit der Ausweisungen im Rahmen des 2015 in Kraft getretenen Islam-Gesetzes. Konkret geht es um das Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen in Österreich. Die Beschwerdeführer bekommen ihr Gehalt vom türkischen Generalkonsulat und versteuern es auch in der Türkei, was ihre Ausweisung demnach rechtfertigt.

Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften

Wie der VfGH ausführte, greife das Islamgesetz zwar in die - nach der Menschenrechtskonvention geschützte - Freiheit bei der Finanzierung anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften ein. Aber dieser Eingriff sei nicht unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter in ihrem heute, Donnerstag, veröffentlichten Erkenntnis. Die Wahrung der Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften vom Staat - insbesondere auch anderer Staaten - bilde ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel.

Regierung begrüßt Unterstützung im Kampf gegen politischen Islam

Sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz, als auch Vizekanzler HC Strache begrüßten den VfGH-Entscheid. Dieser zeige, dass die österreichische Regierung mit ihren Maßnahmen gegen den radikalen politischen Islam auf dem richtigen Weg sei. Fanatismus, egal aus welcher Ecke, sei abzulehnen und müsse bekämpft werden, ebenso wie Integrationsfeindlichkeit oder die Ablehnung der Demokratie, betonte Strache

"Klare Grenzen, was erlaubt ist und was nicht"

"Der Verfassungsgerichtshof hat heute der Ausweisung zweier von der Türkei entsandten Imamen Recht gegeben. Mit diesem Urteil unterstützt die höchste Instanz in unserem Land den Kampf der Bundesregierung gegen den politischen Islam. Diese Entscheidung zieht klare Grenzen, was erlaubt ist und was nicht, und das ist gut so", stellen dazu auch der Integrationssprecher und Generalsekretär der neuen Volkspartei, Karl Nehammer, und der geschäftsführende FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus fest.

Schutz vor ausländischer Einflussnahme

Beide sehen damit den Kurs der Bundesregierung bestätigt und untermauern die Wichtigkeit des Verfassungsgerichtshof-Urteils: "Das Auslandsfinanzierungsverbot schützt uns vor der Einflussnahme ausländischer Vereine auf in Österreich praktizierende Imame und dient damit der Selbstständigkeit und der Unabhängigkeit der Religionsgesellschaften. Diese Erkenntnis des VfGH ist auch deshalb enorm wichtig, weil es die völlige Verfassungskonformität des Islamgesetzes 2015 bestätigt", so Nehammer und Gudenus abschließend.


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