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23. September 2022 | Justiz, Parlament

Bundesstaatsanwalt: Die politische Verantwortung muss beim Justizminister liegen!

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Parlament wäre sowohl bei Bestellung, als auch bei Abberufung des Bundesstaatsanwalts ausgeschaltet und Kontrolle sehr stark eingeschränkt."

Die FPÖ spricht sich klar gegen die geplante Scchaffung eines unabhängigen Generalstaatsanwaltes ohne Kontrolle durch das Parlament aus.

Foto: FPÖ

„Wir haben immer gesagt, dass die politische Verantwortung beim Justizminister liegen und damit auch die parlamentarische Kontrolle möglich sein muss. Es ist wichtig, dass der Minister die Weisungsspitze darstellt. Der Minister ist nämlich dem Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, den kann man dann auch zur Verantwortung ziehen“, so heute, Freitag, der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan zur laufenden Diskussion über die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft.

Intransparente Entscheidungen durch Dreiersenat

„So wie das derzeit von der Expertengruppe formuliert wurde, wäre das an sich eine Entdemokratisierung der Justiz. Es ist nämlich schon ein wesentlicher Bestandteil, dass die Staatsanwaltschaft die Interessen des Staates zu vertreten hat, und daher hat auch ein politisch Verantwortlicher an der Weisungsspitze zu stehen, und das ist eben nun einmal der Justizminister. Wie dieses Positionspapier aber derzeit formuliert ist, wäre das Parlament sowohl bei der Bestellung, als auch bei der Abberufung des Bundesstaatsanwalts ausgeschaltet, und das Parlament wäre ebenso bei der Kontrolle sehr stark eingeschränkt. Auch soll ein Dreiersenat für die Weisungen zuständig sein, aber eine geteilte Verantwortung ist eigentlich keine Verantwortung. Das wäre ja völlig intransparent, denn man weiß dann nicht, in welcher Form der Senat wirklich abgestimmt hat“, erklärte der FPÖ-Justizsprecher.


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