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15. März 2021 | Justiz, Parlament

Desaster bei grünen Ministern setzt sich bei Anfragebeantwortung fort

FPÖ-Bereichssprecher Öffentlicher Dienst, Lausch: "Justizministerin Zadić und Stellvertreter Kogler geben auf dieselbe Frage völliig unterschiedliche Antworten."

Der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, Christian Lausch, erhielt von Justizministerin Alma Zadić und Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne) auf dieselbe Frage zwei unterschiedliche Antworten:

Zadić hat angeblich kein Datenmaterial

Mit der am 4. November 2020 gestellten Anfrage wurde unter anderem die Frage gestellt, wie viele terroristische Straftäter seit dem 1. Jänner 2020 (vorzeitig) aus der Haft entlassen wurden und bei wie vielen dieser Täter das deliktische Handeln dem islamischen Terrorismus beziehungsweise Dschihadismus zuzuordnen ist. Die grüne Justizministerin Zadić hat diese Fragen nicht beantwortet: „Dazu steht mir kein automationsunterstützt auswertbares Datenmaterial zur Verfügung, solches müsste händisch erhoben werden, weshalb davon im Rahmen der Interpellation Abstand genommen werden musste.“

Kogler berichtet über 27 Haftentlassungen

Nachdem dies offensichtlich völliger Unsinn ist, wurde unter 4911/J eine entsprechende Folgenanfrage an das Justizministerium gerichtet. Der nunmehrige stellvertretende Justizminister Kogler hat seine Parteikollegin Zadić dann der Falschauskunft überführen müssen, da er in seiner Beantwortung 4936/AB eingestanden hat: „Die Justizapplikation der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) kommt im Anwendungsbereich der Justizanstalten zum Einsatz und ermöglicht die gewünschte automationsunterstützte Auswertung. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 27 Personen, deren Haftgründe unter anderem auf die Bestimmungen der §§ 278 ff StGB zurückzuführen waren, aus österreichischen Justizanstalten entlassen: Davon acht Personen aus dem Haftstatus der Anhaltung (binnen 48 Stunden nach Einlieferung in eine Justizanstalt) sowie zehn Personen aus dem Haftstatus der Untersuchungshaft, neun Personen aus einer Strafhaft, davon eine gem. § 133a StVG, eine infolge Strafende und sieben infolge einer bedingten Entlassung.“

Totales Chaos bei grünen Ministern

„Die Unwissenheit und das Chaos dieser grünen Regierungsbeteiligung setzt sich nun auch im Justizministerium und bei Anfragebeantwortungen fort“, betonte Lausch.


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