Skip to main content
18. August 2022 | Finanzen, Innenpolitik, Rechnungshof

Die Geldmaschine der ÖVP-Freunderlwirtschaft

Der Rechnungshof entlarvt die COFAG als schwarz-grüne „Umgehungskonstruktion“ für‘s Geldverteilen unter Freunden.

Schwarz-Grün gründete die COFAG offensichtlich als Geldverteil-Maschine für Freunde und Freunderln.

Foto: Dragan Tatic / BKA / NFZ

Die 196 Seiten des Rechnungshof-Rohberichts zur COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) haben es in sich und würden in einer zivilisierten Demokratie einen Rattenschwanz an Rücktritten auslösen. Aber anscheinend nicht in Österreich unter einer Regierung des „Besten aus zwei Welten“. Fragt sich nur, was das für „Welten“ sein sollen?

Über 17 parlamentarische Anfragen haben SPÖ, Neos und FPÖ versucht, zu erfahren, was diese schwarz-grüne Proporzgesellschaft eigentlich tut. Das EU-Beihilfenrecht zwang den Finanzminister dann zumindest zur Veröffentlichung der staatlichen Hilfen ab einer Fördersumme von 100.000 Euro. Und schon dabei ließ sich ein gewisses Muster erkennen: Der Gastronom und Kurz-Freund Martin Ho holte sich 1,7 Millionen Euro, der Milliardär René Benko bekam für seine Firmen knapp acht Millionen, der Glücksspielkonzern Novomatic erhielt 2,4 Millionen Euro und der Coffee-to-go-Sieder Starbucks holte sich gleich das 280-fache seiner Steuerleistung an „Hilfsgeldern“ von der COFAG.

Blümels Alleingang ohne rechtlichen Auftrag

Schon die Entstehungsgeschichte der Agentur legt Zeugnis ab, was Schwarz-Grün unter „Arbeiten für das Land“ verstehen.

„Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“, wunderten sich die RH-Prüfer.

Für einen Tagsatz von 4.032 Euro sollen Rechtsanwälte einer Wiener Kanzlei den „Entwurf des Auftrags des Finanzministers zur Gründung der COFAG“ erstellt haben, ohne auch nur einen rechtlichen Auftrag vom damaligen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel erhalten zu haben. Gesamtkosten: 2,57 Millionen Euro.

Keine Dokumentation im Finanzministerium

Die RH-Prüfer haben sich deshalb auf „persönliche Mitschriften“ der späteren COFAG-Geschäftsführer verlassen müssen, weil im Finanzministerium die Schritte nicht dokumentiert worden seien.

Schnell und zügig ging es nur bei der Gründung zu. Zwischen 12. und 14. März 2020 wurde der Entwurf erarbeitet, am 15. März im Nationalrat beschlossen. Die zuständige Finanzabteilung im Ministerium von Blümel sei, so der Rechnungshof, kaum eingebunden worden. Die Zustimmung von SPÖ und Neos sicherte sich die Koalition über ein Luftschloss namens „COFAG Beirat“, an dessen Sitzungen aber die beiden Parteien dann doch nicht teilnahmen.

Schwarz-grüner Proporz an COFAG-Spitze

Bei den Personalia griff ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel auf einen alten Bekannten zurück: Bernhard Perner, ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, wurde zum COFAG-Geschäftsführer bestellt. Weil der damals aber noch in einer anderen ausgegliederten Gesellschaft tätig war, regnete es Geld für ihn: Zusätzlich zu den 175.000 Euro der COFAG gab es 2020 noch 280.000 Euro von der alten Firma dazu. Sein Kollege wurde Marc Schimpel, rein zufällig der ehemalige Büroleiter von Werner Kogler.

Um nicht ganz planlos dazustehen, kaufte sich die COFAG-Geschäftsführung von März 2020 bis Juni 2021 „Wissen“ über Beraterleistungen in Höhe von 21 Millionen Euro zu, vier Millionen sollen allein in „Rechtsberatungen“ geflossen sein.

Eindeutig zu viel für den Rechnungshof, hätte es doch dieses Expertenwissen frei Haus gegeben, im Finanzministerium oder in der staatlichen Förderbank AWS.

FPÖ fordert volle Aufklärung

„Mit der COFAG-Gründung haben sich ÖVP und Grüne ein Werkzeug geschaffen, um Posten zu schachern und ohne ,lästige‘ Kontrolle durch das Parlament eine 15 Milliarden Euro schwere Steuergeld-Umverteilungsmaschinerie in Richtung der eigenen ,Freunderln‘ anzuwerfen“, zog der FPÖ-Fraktionsobmann im ÖVP-Korruptions- Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker sein Resümee aus dem Bericht des Rechnungshofes.

Auch wenn es aufgrund dieser Umgehungskonstruktion schwierig sei, müsse der derzeit aktive Untersuchungsausschuss dort für Aufklärung sorgen, wo es ihm möglich sei, betonte der FPÖ-Abgeordnete: „Ein ,Kleiner Untersuchungsausschuss‘ wäre auch eine Möglichkeit, Aufklärung zu betreiben. Er macht aber nur dann wirklich Sinn, wenn die dort vorgeladenen Zeugen auch der Wahrheitspflicht unterliegen. Und das ist derzeit nicht der Fall.“


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.