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07. Dezember 2021 | FPÖ, Justiz, Medien

FPÖ-Menschenrechtssprecherin Fürst gratuliert „Standard“ zum erfolgreichen juristischen Kampf für Hassposter

EGMR-Urteil ist Verhöhnung des von Regierung und Links-Opposition bis zur Zensur vorangetriebenen Engagements gegen „Hass im Netz".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Zeitung „Der Standard“ zu Unrecht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Schreibern hasserfüllter Foren-Kommentare gegen Herbert Kickl und ehemalige freiheitliche Politiker gezwungen wurde.

Scheinheiliger Kampf gegen "Hass im Netz"

Die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin und FPÖ-Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst gratuliert dem „Standard“ zum erfolgreichen Kampf für seine Hassposter. „Den mühseligen und mit hohem Kostenrisiko behafteten Weg vor den EGMR auf sich zu nehmen, um für die Rechte von hasserfüllten Beleidigern und Beschimpfern der FPÖ und ihrer Funktionäre einzutreten, stellt ein überdurchschnittliches Engagement für die eigene Leserschaft dar. Gleichzeitig lässt sich aber feststellen, dass der von dieser Zeitung immer besonders hoch gehaltene Kampf gegen ‚Hass im Netz‘ ziemlich einseitig gesehen wird“, so Fürst.

Was im "Standard"-Forum zu lesen war

Weil „Der Standard“ in der Berichterstattung über seinen juristischen Sieg die Wortspenden seiner Hass-Leser leider unter den Tisch fallen lasse, reicht Fürst diese nach. Konkret ging es um folgende „Meinungsäußerungen“ im „Standard“-Forum.

Zwei Nutzer posteten im März 2012 ausgerechnet unter einen Artikel über juristische Schritte der Brüder Scheuch (ehemalige BZÖ/FPK-Politiker, Anm.) gegen Hassposter Folgendes (Rechtschreibfehler im Original):

"Nazi-Wiederbelebung" und "korrupte Arschlöcher"

War zu erwarten, dass FPOe/K, BZOe ...-Gegner ueber die Straenge schlagen. Waere nicht passiert, wenn diese Parteien verboten worden waeren wegen ihrer dauernden Nazi-wiederbelebung.

Korrupte Polit-Arschlöcher vergessen, wir nicht Wahltag ist Zahltag!!!!!

Der derzeitige FPÖ-Obmann Herbert Kickl wurde im Mai 2013 unter einem Interview mit ihm wie folgt verunglimpft:

"Mafiaparagraph" und "größter Verbrecher"

würden wir nicht ewig meinungsfreiheit falsch verstehen und wäre das sägen an der verfassung und das destabilisieren unserer staatsform konsequent unter strafe gestellt, oder wäre wenigstens der mafiaparagraf einmal angewendet worden auf die rechtsextreme szene in österreich, dann wäre [Herbert Kickl] einer der größten verbrecher der 2ten republik ...

"Standard"-Chefetage mit Herz für Hasser?

„Nicht nur, dass diese Kommentare im angeblich so gut ‚moderierten‘ Standard-Forum keinerlei Einschreiten in Form von Löschung nach sich zogen, hat die Zeitung wie ein Löwe für die Wahrung der Anonymität der Hassposter gekämpft“, bemerkte Fürst. Dieses im Lichte der bereits seit Jahren geführten Diskussion über „Hass im Netz“ völlig irrational wirkende Engagement lasse eine gewisse Unterstützung derartig beleidigender Meinungen durch die Chefetage der Zeitung vermuten.

Linkslastiger EGMR blamiert sich einmal mehr

„Der EGMR hat sich mit diesem Urteil bis auf die Knochen blamiert und als ernstzunehmendes Höchstgericht einmal mehr disqualifiziert. Bemerkenswert ist jedoch, dass er in seiner auch in diesem Fall frenetisch an den Tag gelegten Parteiergreifung für alles, was links ist, ein von der Linken massiv unterstütztes Projekt, nämlich den bis hin zur Zensuraufforderung gegenüber Social-Media-Konzernen vorangetriebenen Kampf gegen angeblichen ‚Hass im Netz‘, völlig konterkariert“, so die FPÖ-Menschenrechtssprecherin.


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