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25. Oktober 2019 | Gesundheit, Wirtschaft

FPÖ weiterhin gegen totales Rauchverbot

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Wurm präsentiert Neun-Punkte-Plan für Raucher-Regelungen, die auch Trafikanten und Lokalbetreibern das Überleben sichern.

Der Termin für das Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie am 1. November rückt mit Riesenschritten näher - und viele Gastronomen wissen noch nicht, ob und wie sie diese Veränderung überleben werden. Zuletzt war ja auch eine Initiative der Nachtlokalbetreiber bezüglich einer Ausnahmeregelung vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Die einzige Partei, die sich in diesem Sinne immer für die Gastronomen eingesetzt hat, war und ist die FPÖ.

Antrag bereits in der ersten Nationalratssitzung

„Die FPÖ wird sich auch in der neuen Legislaturperiode für die Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und auch für einen fairen Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie einsetzen. Aus diesem Grund haben wir schon in der konstituierenden Nationalratssitzung erneut einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, denn ein totales Rauchverbot wäre auch der Todesstoß für die österreichische Beislkultur“, stellte heute, Freitag, der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm klar.

Trafikanten und Gastronomen in Existenz gefährdet

„Anfang Juli dieses Jahres wurde im Parlament mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Liste Jetzt ein absolutes Rauchverbot beschlossen. Mit dieser Aktion werden aber nicht nur die österreichischen Trafikanten, sondern auch die heimischen Gastronomen massiv in ihrer Existenz gefährdet. Somit droht ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots mit 1. November ein erheblicher Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik-und Gastronomiebetrieben“, betonte Wurm und weiter: „Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet oder sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies vor allem eine persönliche Katastrophe.“

„Daher ist es dringend notwendig, eine sachpolitisch realistische Regelung für die Trafikanten und die Gastronomen zu schaffen, um damit deren Existenz mittel-und langfristig absichern zu können". so Wurm. Aus diesem Grund solle die derzeitige Bundesregierung sehr rasch dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuleiten, die folgende Inhalte umfassen müssen:

Neun Punkte-Programm für sinnvolle Raucher-Regelung

- Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfachgeschäftsinhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

- Aufhebung der neuen Trafik-Nachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens zehn Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

- Entsprechende Jungunternehmerförderungen für künftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafik-Nachfolge beziehungsweise Trafik-Neugründung und Betriebsablöse zur Verfügung haben

- Aufhebung des Rauchverbotes zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr früh. In dieser Zeit sollen Besitzer  von Unternehmen frei entscheiden können, ob geraucht werden darf, oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20.00 Uhr zu erlauben.

- Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

- Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive beziehungsweise von der zuständigen Behörde bestraft werden.

- Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher-oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungsplätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte, oder nicht.

- Shisha-Bars dürfen weiterhin betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie etwa Toast, Würstel, Snacks usw. führen.

- Bei Geschlossenen Gesellschaften beziehungsweise Vermietung ganzer Räume darf der veranstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

Schutz für Gastronomen und Gäste

„Dieses freiheitliche Paket an Vorschlägen mit Augenmaß sind Modifikationen, die einerseits der Gastronomie auch künftig einen sicheren Fortbestand gewährleistet, andererseits aber ebenso den Schutz der Konsumenten im Fokus hat“, betonte der FPÖ-Konsumentensprecher.


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