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22. Juli 2020 | Justiz

Fürst: VfGH nimmt Bürgern Grundrecht auf Eigentum und degradiert sie zu Bittstellern

Immer noch schauen zahlreiche Unternehmer komplett durch die Finger – Diesen gegenüber ist die Entscheidung nicht argumentierbar

Entsetzt zeigte sich heute die freiheitliche Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Epidemiegesetz: „Der VfGH beschneidet mit dieser Entscheidung massiv das Grundrecht unzähliger Unternehmer auf ihr Eigentum und degradiert sie zu Bittstellern bei Organisationen wie der Wirtschaftskammer oder der eigens aus der staatlichen Verantwortung ausgelagerten Corona-Finanzierungsagentur COFAG.“

Die Entscheidung sei ebenso naiv wie absurd, wenn der VfGH noch dazu darauf hinweise, dass es einen „gerichtlich durchsetzbaren Anspruch“ auf die vom Staat anstelle der Entschädigung gemäß Epidemiegesetz gewährten Leistungen geben müsse und die Auszahlung „in gleichheitskonformer Weise und nach sachlichen Kriterien“ erfolgen müsse. „Wer die letzten Monate medial verfolgt hat – und das ist auch Verfassungsrichtern zuzumuten – der weiß, dass genau das nicht der Fall ist, weil sämtliche Fonds und Pakete sich durch massive Intransparenz, schlampige und ungerechte Richtlinien und schwer durchsetzbare Ansprüche auszeichnen“, sagte Fürst und erinnerte beispielsweise an abgelehnte Anträge wegen abgelaufener Reisepässe und ähnliche Abstrusitäten.

Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, dass das Maßnahmenpaket „eine im Wesentlichen gleiche Zielrichtung“ wie die Ansprüche gemäß Epidemiegesetz verfolgt hätte, dann wäre die Aushebelung gar nicht notwendig gewesen. „Tatsächlich ist aber so, dass es trotz unzähliger Propaganda-Konferenzen der Regierung immer noch zahlreiche Unternehmer gibt, die bis heute überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung haben und somit um die volle Leistung umfallen, die ihnen nach dem Epidemiegesetz zugestanden wäre. Ich sehe daher eine weitere Welle von Beschwerden auf den VfGH zukommen und kann mir nicht vorstellen, dass die Höchstrichter ihre heute publizierte Entscheidung gegenüber diesen Bürgern verteidigen können“, so Fürst.


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